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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04

Wortprotokoll

Das Klimaziel der Schweiz sowie die für die Zielerreichung notwendigen Massnahmen werden mit der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 zurzeit im Parlament beraten. Es wird, wie Sie wissen, gestützt auf die Vorlage, die jetzt in der Differenzbereinigung steht, nicht möglich sein, Massnahmen lediglich im Inland zu ergreifen, um das Ziel einer Halbierung des Treibhausgasausstosses bis 2030 zu erreichen. Die Schweiz wird deshalb auch auf Reduktionen im Ausland angewiesen sein. Das Übereinkommen von Paris lässt dies in Artikel 6.2 explizit zu. Wie in der Antwort auf die Interpellation Clivaz Christophe 23.4048 erwähnt, hat das Bundesamt für Umwelt[NB](BAFU) für den verpflichtenden CO2-Markt eine Aufsichtspflicht. Die Bescheinigungen für Emissionsverminderungen müssen den Anforderungen gemäss den Artikeln 5 bis 11 der CO2-Verordnung genügen. Im Rahmen der Aufsicht stellt das[NB]BAFU sicher, dass die Emissionsverminderungen im Ausland tatsächlich stattgefunden haben.