Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04
Wortprotokoll
Die fahrzeugtechnischen Vorschriften regeln die Videoüberwachung nicht. Im Rahmen der Verkehrszulassung wird somit nicht geprüft und erfasst, ob Fahrzeuge mit entsprechenden Funktionen ausgestattet sind oder nicht.
Eine Videoüberwachung muss verhältnismässig und zweckmässig sein. Die Beeinträchtigung der Privatsphäre der gefilmten Personen muss in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck stehen. Zudem muss die Videoüberwachung transparent sein. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte empfiehlt daher, den Wächtermodus im öffentlichen Raum zu deaktivieren.
Die USA verfügen gegenüber der Schweiz über kein gleichwertiges Datenschutzniveau. Tesla darf deshalb die Daten ihrer Schweizer Kundinnen und Kunden nur mit deren Einwilligung übermitteln. Diese Einwilligung wird in der Regel bei Vertragsabschluss eingeholt.
Der Bundesrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. Die Typengenehmigung erfolgt international standardisiert. Entsprechend verzichtet auch die Schweiz auf eine länderspezifische Ausgestaltung.