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Hegglin Peter · Ständerat · 2024-03-04

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-04

Wortprotokoll

Vorweg meine Interessenbindung: Ich bin Präsident der Branchenorganisation Milch (BOM). In dieser Organisation sind 35 Organisationen der Milchwirtschaft zusammengeschlossen, von der Produktionsseite der Bauern über Vertreter des Milchhandels, der Verarbeitungsbetriebe wie Molkereien und Käsereien bis hin zum Detailhandel. Die BOM deckt also die gesamte Wertschöpfungskette ab.

Das Hauptziel dieser Branchenorganisation ist es, die Wertschöpfung der Milchwirtschaft insgesamt zu fördern. Am vergangenen Freitag beschloss sie, die Richtpreise pro Kilogramm Molkereimilch im A-Segment ab dem dritten Quartal 2024 um 3 Rappen anzuheben. In diesem Zusammenhang stellte sie auch die Forderung an die Politik, die Verkäsungszulage ebenfalls um 3 Rappen anzuheben. Die Verkäsungszulage liegt seit Einführung der neuen Milchmarktordnung unverändert bei 15 Rappen.

Die BOM lehnt die Motionen Schneider Meret entschieden ab. Bei der Motion Nicolet gab sie keine Stellungnahme ab. Wie gesagt, alle drei Motionen betreffen den Milchbereich, verfolgen aber unterschiedliche Ansätze. Alle drei Motionen [PAGE 86] wurden in der Herbstsession 2021 eingereicht und vom Nationalrat in der Sommersession 2023 mit jeweils knapp über 100 Ja-Stimmen zu um die 70 Nein-Stimmen angenommen.

Die Motion Schneider Meret 21.4301 beauftragt den Bundesrat, im Rahmen der Agrareinfuhrverordnung die Bedingungen zur Bewilligung für Butterimport so zu ändern, dass bei Verfügbarkeit von Butter im Inland kein Butterimport mehr bewilligt wird, solange der Milchpreis in der Schweiz nicht die Produktionskosten deckt und die Milchsegmentierung nicht zur Wertsteigerung von Schweizer Milch beiträgt.

Mit der Motion Schneider Meret 21.4302 soll der Bundesrat beauftragt werden, auf der Grundlage von Artikel 38 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes die Bedingungen für die Vergabe von Verkäsungszulagen so zu ändern, dass Käsereien, die ein Importgesuch für Milch für den Veredelungsverkehr stellen, keinen Anspruch mehr auf die Verkäsungszulage haben.

Mit der Motion Nicolet 21.4124 schlussendlich soll der Bundesrat beauftragt werden, durch Änderungen im Landwirtschaftsgesetz sicherzustellen, dass die Zulage von 15 Rappen für verkäste Milch den Milchproduzentinnen und -produzenten zufliesst. Insbesondere soll er die Richtpreise als Voraussetzung für die Zulage nach Artikel 38 vorsehen.

Der Bundesrat beantragt bei allen drei Motionen die Ablehnung. Ihre WAK-S hat die Motionen an der Sitzung vom 20.[NB]Februar beraten und lehnt ebenfalls alle ab.

Ich beginne mit der Motion Schneider Meret 21.4301. Die Agrareinfuhrverordnung regelt heute die Einfuhr von Butter. Auf dieser Grundlage wird jährlich ein Teilzollkontingent von 100 Tonnen für die Einfuhr freigegeben. Damit erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtungen gegenüber der WTO. Das BLW kann das Zollkontingent im Fall einer ungenügenden Versorgung des Inlandmarktes vorübergehend erhöhen. Die Motion verlangt, dass die Bedingungen für den Import von Butter so geändert werden, dass keine Importe mehr erlaubt sind, wenn Butter im Inland verfügbar ist. Es macht jedoch keinen Sinn, mit dem Import zuzuwarten, bis die Butterlager leer sind. Das würde zu einer Unterversorgung mit Butter im Inland führen. Daher ist es wichtig, dass die Kommission Butterimporte der BOM regelmässig die aktuelle Situation analysiert. Bei Anzeichen von Knappheit stellt sie beim BLW einen Antrag auf Erhöhung des Zollkontingents.

Auf Antrag der BOM erhöhte das BLW das Butterkontingent im Jahr 2022 schrittweise auf 6000 Tonnen. Im Jahr 2023 beantragte die Kommission lediglich eine Kontingentserhöhung von 3500 Tonnen; aufgrund des Rückganges der Käseproduktion stand mehr Milch für die Butterproduktion zur Verfügung, weshalb weniger importiert werden musste. Für das Jahr 2024 sind bisher keine Importe beantragt worden. Die in der Motion geforderte Koppelung der Butterimporte an den Milchpreis würde den Bund dazu verpflichten, einen Milchpreis festzulegen, der die Produktionskosten deckt, was die produzierte Menge direkt beeinflussen würde. Mit[NB]der[NB]Reform[NB]der[NB]Agrarpolitik wurde die Marktstützung für Milch schrittweise abgebaut und durch andere Instrumente ersetzt. Niemand in der Kommission möchte zur alten Marktordnung zurückkehren. Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen die Kommission deshalb einstimmig, die Motion abzulehnen.

Ich komme zur Motion Schneider Meret 21.4302, "Keine zusätzlichen Anreize für Milchimporte". Der Bund zahlt den Milchproduzenten eine Zulage für die zu Käse verarbeitete Milch. Aus administrativen Gründen werden diese Zulagen über die Milchverwerter an die Milchproduzenten ausbezahlt. Die Milchverwerter dienen dem Bund lediglich dazu, die Zulagen an die Milchproduzenten weiterzuleiten, die ihnen die Milch liefern. Da die Zulagen nur an Schweizer Milchproduzenten für Schweizer Milch ausbezahlt werden, erhält ausländische Milch, die im Rahmen des Veredelungsverkehrs in die Schweiz importiert, verarbeitet und wieder exportiert wird, selbstverständlich keine Zulagen.

Die vorliegende Motion verlangt auf der Grundlage von Artikel 38 LwG, dass Käsereien, die ein Gesuch für die Einfuhr von Milch für den Veredelungsverkehr stellen, keinen Anspruch mehr auf die Zulage für verkäste Milch haben sollen. Nach Artikel 38 des Landwirtschaftsgesetzes haben aber die Milchverarbeiter gar keinen Anspruch auf diese Zulage. Die Zulage gehört den Milchproduzenten. Mit der Motion würden also Schweizer Milchproduzenten bestraft, weil ein Milchverwerter eben versucht, seine Verarbeitungskapazitäten besser auszunutzen, indem er auch ausländische Milch verarbeitet. Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die[NB]Kommission[NB]erneut[NB]einstimmig, auch diese Motion abzulehnen.

Ich komme zur letzten Motion, zur Motion Nicolet 21.4124. Herr Nationalrat Nicolet verlangt, die Zulagen für verkäste Milch an die Richtpreise der Branche zu koppeln, damit sie an die Milchproduzentinnen und -produzenten zurückgegeben werden. Diese Motion verlangt, dass das Landwirtschaftsgesetz so geändert wird, dass die Milchproduzenten zwingend einen Mindestpreis für die verkäste Milch erhalten, damit die Zulage für diese Milch ausbezahlt werden könne. Eine solche Gesetzesänderung käme nach Mehrheit der Kommission einem Rückschritt in vergangene Zeiten gleich. Sie[NB]würde[NB]auch[NB]einen[NB]Präzedenzfall für andere Sektoren darstellen.

Im Rahmen der Agrarpolitik 2002 wurden alle Preis- und Absatzgarantien auf dem Milchmarkt abgeschafft. Die produktbezogene Milchmarktstützung wurde schrittweise abgebaut und durch Direktzahlungen und andere Instrumente ersetzt. Es wäre die Aufgabe des Bundes, zu kontrollieren, ob die Mindestpreise eingehalten werden. Derzeit erhebt die Treuhandstelle Milch im Auftrag des Bundes die zu Käse zu verarbeitenden Milchmengen bei den Milchverwertern als Grundlage für die Auszahlung der Milchzulagen. Im Rahmen der Umsetzung der Motion müssten die Milchverwerter auch die für die verkäste Milch bezahlten Milchpreise melden, damit diese kontrolliert und anschliessend die Milchzulagen ausbezahlt werden könnten. Zudem wären auch zusätzliche Kontrollen der Käsereien vor Ort nötig, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Es wäre also keineswegs so, dass der Bund oder die Treuhandstelle Milch bereits über eine für die Umsetzung eines Mindestpreises notwendige Datenbasis verfügen würden. Im Gegenteil: Es käme zu zusätzlichen administrativen Aufgaben und Belastungen.

Gemäss dem Landwirtschaftsgesetz gehören die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für die Fütterung ohne Silage den Milchproduzentinnen und Milchproduzenten. Sollte der Bund nach der Auszahlung feststellen, dass der Mindestpreis nicht eingehalten würde, müsste er die zu viel bezahlten Zuschläge von Milchproduzenten zurückfordern, obwohl sie bereits durch den zu tiefen Milchpreis finanziell benachteiligt wurden. Sie würden also doppelt bestraft. Auf dem offenen Käsemarkt würde ein derart weitreichender staatlicher Eingriff die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Käse zusätzlich unter Druck setzen. Aus den genannten Gründen beantragt die Kommission, die Motion abzulehnen.

Eine Minderheit unterstützt die Stossrichtung der Motion. Es sei heute schon so, dass innerhalb der BOM Mindestpreise für die zu Käse zu verarbeitende Milch existierten. Die Mindestpreise würden aber nur für die Mitglieder der BOM gelten. Mit einer Allgemeinverbindlicherklärung könnte der Bundesrat solche Tiefstpreise verhindern helfen und mittels Leistungsauftrag die Branche mit der Umsetzung beauftragen. Es würde also durchaus dem öffentlichen Interesse entsprechen, dass Mindestanforderungen an Preise und Wertschöpfung gestellt werden, wenn Bundesmittel eingesetzt werden. Die Minderheit - davon gehe ich aus - wird den Antrag noch selber begründen. Die Kommission lehnte diese Motion mit 6 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung ab.

Auch wenn die Kommission jetzt diese Motionen ablehnt, sieht sie trotzdem Handlungsbedarf: Sie möchte bei den weiteren Agrarreformen eine lenkende Rolle spielen. Ihr ist eine prosperierende schweizerische Milchwirtschaft wichtig. Zwei Anträge auf Kommissionsmotionen hat sie aber noch nicht behandelt und möchte erst ein Hearing mit der Gesamtbranche durchführen. Dabei soll der Stand der AP 2030 plus eruiert werden, und es sollen dem Bundesrat ebenfalls mit zielgerichteten Motionen Guidelines für die weiteren Reformschritte gegeben werden.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, den Überlegungen und Anträgen Ihrer Kommission zu folgen. [PAGE 87]