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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04

Wortprotokoll

Ja gut, ich muss sagen, dass mir die Branche zum Thema diese Frage betreffend ursprünglich andere Signale gegeben hat als jetzt in den letzten Tagen. Ich glaube, es geht mehr um die Frage, ob erneuerbare Treibstoffe auch befreit werden oder nicht. Hier geht es primär um diese Frage und um entsprechende Projekte und einzelne Unternehmen. Wir können das aber gar nicht vollziehen, oder Sie sagen, wie das gehen könnte. Meine Spezialisten jedenfalls haben mir dazu noch keine Antwort geben können. Wenn Sie in einem Tank Benzin und im anderen erneuerbares Benzin haben: Wie wollen Sie da sagen, welcher entlastet wird und welcher nicht? Das ist ja gar nicht möglich. Dieser Artikel gibt keine Rechtssicherheit, er ist nicht vollziehbar.

Artikel 4 Absatz 1bis des Schwerverkehrsabgabegesetzes hingegen bietet Rechtssicherheit bis 2030 - bis 2030! Der Einzelantrag Wasserfallen Christian bietet Rechtssicherheit bis zur Schlussabstimmung hier im Rat, ab dann weiss kein einziger Fahrer eines Elektrolastwagens mehr, wie viel hier entlastet wird, bis wir in einem Jahr die Verordnung haben.

Wo Sie recht haben: Ich kann die Rechtssicherheit nicht über 2030 hinaus geben. Das kann ich nicht, das kommt auf den Gesetzgebungsprozess an. Da liegt es dann an Bundesrat und Parlament, sicherzustellen, dass dieses Gesetz, ich sage einmal, bis 2026, 2027 über die Bühne geht. Im Wissen darum, wie die Vernehmlassung zur Revision des Schwerverkehrsabgabegesetzes dann herauskommen wird, kann man ja dem Parlament und dem Bundesrat schon noch ein bisschen Vertrauen schenken.

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