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AB 334560

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-04

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über den Wasserbau ist fast dreissigjährig. Der Bundesrat beantragte deshalb mit seiner Botschaft vom 10.[NB]März 2023 eine punktuelle Anpassung des Gesetzes. Kern der Vorlage ist Artikel[NB]3. In diesem wird der Umgang mit Naturgefahren geregelt, indem das integrale Risikomanagement im Gesetz festgehalten wird. Zu erwähnen ist, dass dies bereits heute grösstenteils angewandte Praxis ist.

Der Nationalrat hat die Vorlage am 18.[NB]September 2023 in der Gesamtabstimmung mit 180 Stimmen einstimmig angenommen. Der Ständerat hat die Vorlage am 29.[NB]Februar 2024 in der Gesamtabstimmung ebenfalls einstimmig mit 43 Stimmen angenommen, aber noch drei Differenzen geschaffen. Wir befinden uns deshalb in der Differenzbereinigung. Ihre Kommission hat die drei offenen Differenzen zum Ständerat letzten Donnerstag beraten.

Bei der Frage der Initialpflege, Artikel 4 Absatz 3 des Wasserbaugesetzes und Artikel 62b Absatz 3bis des Gewässerschutzgesetzes, hat der Ständerat die nationalrätliche Formulierung verbessert, wonach der Bund die Initialpflege während der ersten fünf Jahre mitfinanziert. Damit soll die Qualität der aufgewerteten Flächen verbessert werden.

Bei Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a des Gewässerschutzgesetzes, das ist die zweite Differenz, hat der Ständerat einen Verweis angepasst, um die Interessenabwägung bei den Anforderungen für Eingriffe in Gewässer stärker zu betonen.

Bei der dritten Differenz handelt es sich schliesslich um Artikel 37 Absatz 5 des Gewässerschutzgesetzes und Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe e des Waldgesetzes. Der Ständerat hat die Verstärkung bestehender Schutzbauten zusätzlich erwähnt. Damit soll klargestellt werden, dass nach [PAGE 212] Schadenereignissen nicht nur die Instandstellung, sondern auch die Verstärkung bestehender Schutzbauten möglich sein soll.

Ich kann es kurz machen: Die Kommission schliesst sich überall dem Ständerat an und empfiehlt Ihnen, die Differenzen zu schliessen.

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