Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04
Wortprotokoll
Die vorliegende Revision des Umweltschutzgesetzes fasst, wie jetzt bereits verschiedentlich ausgeführt wurde, verschiedene Änderungen in folgenden Bereichen zusammen: Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht. Zu diskutieren haben in den Kommissionen und im Erstrat vor allem die Fragen zum Lärm und zu den Altlasten gegeben, während die Bestimmungen zu den anderen Bereichen so, wie sie der Bundesrat vorsieht, mehrheitlich mehrheitsfähig sind. Inhaltlich sind diese Änderungen unabhängig voneinander. Es ging lediglich um praktische Gründe, also darum, diese Änderungen einfach mal zusammenzufassen und dann wieder ein aktuelles Umweltschutzgesetz zu haben.
Im Bereich Lärm soll die Siedlungsentwicklung nach innen dort erleichtert werden, wo dies sinnvoll ist. Dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und der Wohnqualität soll durch Freiräume zur Erholung und akustische Massnahmen ausreichend Rechnung getragen werden. Die Revision schafft damit Rechtssicherheit für die Projektierung und Bewilligung von Gebäuden. Die Revision setzt die Motion Flach 16.3529, "Siedlungsentwicklung nach innen nicht durch unflexible Lärmmessmethoden behindern", um. Zudem erfüllt sie zwei Aufträge aus dem nationalen Massnahmenplan des Bundesrates zur Verringerung der Lärmbelastung vom Juni 2017.
Die Debatte passt natürlich sehr gut in die aktuelle Zeit mit der Diskussion um die Wohnungsknappheit. Es wurde erwähnt: Es haben runde Tische stattgefunden, es werden Aktionspläne geschaffen, und ein Plan ist sicher, hier im Bauwesen die Entwicklung nach innen zu erleichtern, dies als ganz wichtiger Grundsatz. Gleichzeitig sollte man aber versuchen, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, wie man so schön sagt. Ich empfehle Ihnen deshalb schon jetzt, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Er liegt nämlich schön in der Mitte zwischen einigen Anträgen, die zum Teil etwas weniger weit gehen, und anderen, die, wie der Beschluss des Ständerates, deutlich weiter gehen. Das können wir nachher in der Detailberatung - alle Anträge liegen ja vor - diskutieren.
Ich bitte Sie aber, hier einen Mittelweg zu gehen. Sie haben gehört, wie man am Rednerpult, vielleicht etwas früh, bereits von einem Referendum gesprochen hat. Ich hoffe, dass es nicht ergriffen wird; dies nicht, weil ich dann nicht kämpfen möchte, aber es ist, glaube ich, eine Angelegenheit, die wir schon hier drinnen selbst behandeln können und bei der wir uns finden können sollten. Dann verträgt es aber keine Extreme. Der Bundesrat hat Ihnen hier eine ganz kluge Lösung vorgelegt, wenn ich das so unbescheiden sagen darf.
Im zweiten Bereich, im Bereich Altlastensanierung, sollen die Arbeiten beschleunigt werden. Vor gut 25 Jahren wurde die Altlasten-Verordnung in Kraft gesetzt. Kurze Zeit später wurde der Altlastenfonds eingerichtet. Dadurch konnte man mit der Bewältigung der Altlasten beginnen. Es zeigt sich nun aber, dass die belasteten Standorte nicht innerhalb der gewünschten Zeit untersucht und saniert werden können. Um die Arbeiten zur Altlastensanierung zu beschleunigen, sollen die Leistungen des Vasa-Altlastenfonds befristet und gleichzeitig die Kantone als Vollzugsbehörden stärker unterstützt werden. Weiter sollen Anreize geschaffen werden, damit auch belastete Kinderspielplätze und Grünflächen saniert werden. Ausserdem sieht der Bundesrat Änderungen bei den Vasa-Abgeltungen an die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen vor. Damit wird die Motion Salzmann 18.3018, "Korrekter Einsatz der Bundesgelder für die Kugelfangsanierung", umgesetzt.
Das Umweltschutzgesetz enthält zudem Bestimmungen zu Lenkungsabgaben, die heute nicht mehr bindend sind. Sie können deshalb abgeschafft werden, ohne dass sich etwas ändert. Ihre Kommission beantragt zudem, die VOC-Abgabe abzuschaffen; darauf werden wir in der Detailberatung zurückkommen. Im Bereich Pflanzenschutzmittel geht es um die Aus- und Weiterbildung. Schliesslich soll mit der Revision die formal-gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um das E-Government-Programm des UVEK im Umweltschutzbereich umzusetzen. Abschliessend geht es auch um die Frage der Umweltkriminalität. Sie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten leider zu einem der grösseren Tätigkeitsbereiche der organisierten Kriminalität entwickelt.
An der Lautstärke stelle ich fest, dass man jetzt abstimmen will. Es ist ein solches Sammelsurium, dass ich jetzt auch aufhören kann. Wir werden ja dann genügend Zeit haben, die Vorlage in der Detailberatung zu besprechen.
Ich ersuche Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.