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Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-05

Wortprotokoll

Ich rede zuerst zum Eintreten und werde nachher dann meinen Einzelantrag, den Sie vorliegen haben, begründen.

Die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative im Jahr 2012 traf die Berggebiete wie ein Schock. Es war eine grosse Zäsur. Die Umsetzung der Initiative im Zweitwohnungsgesetz sollte dann eine Lösung bieten, die das fragile Gleichgewicht in unseren Regionen bewahrt.

Was ist danach passiert? In der ersten Phase von 2012 bis zum Inkrafttreten des Zweitwohnungsgesetzes erlebten wir in den Berggebieten eine regelrechte Bautätigkeitsexplosion für Zweitwohnungen. Man wollte also natürlich noch ins Trockene bringen, was möglich war. Dann folgte der Bau der bereits bewilligten Zweitwohnungen. Bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative hat dann der Gesetzgeber im Zweitwohnungsgesetz verschiedene Ausnahmebestimmungen eingeführt und eine erweiterte Besitzstandsgarantie für bestehende altrechtliche Bauten definiert; dies wurde vom Kommissionssprecher bereits ausgeführt. Das betrifft Artikel 11 Absatz 2.

Wie ging es weiter? In der Folge wurde der Markt ausgetrocknet. Die Nachfrage nach Zweitwohnungen blieb unverändert hoch, natürlich, weil es etwas Schönes ist, eine Zweitwohnung in unseren wunderbaren Berggebieten zu haben. Es erfolgte dann beim Erwerb von Zweitwohnungen eine Verschiebung in die altrechtlichen, vor 2012 erstellten Gebäude. Diese sind meist in den Dorfkernen an sehr attraktiven Lagen.

Welche Auswirkungen gab es? Die Auswirkungen zeigen sich in Form einer drastischen Verteuerung dieser Immobilien und in einem damit einhergehenden alarmierenden Mangel an Wohnungen für die Einheimischen. Die Problematik verschärfte sich nach Annahme des Zweitwohnungsgesetzes. Das zeigt sich auch darin, dass nach dessen Einführung viele Gemeinden dachten, sie könnten die eigenen Regelungen, die sie für die Zweitwohnungsbeschränkung in ihren Dörfern hatten, aufgeben. Und sie haben sie leider aufgegeben. Das zeigt auch, dass eine zentralistische Lösung, wie es die Zweitwohnungs-Initiative war, negative Wirkungen hat, die man im Vorhinein nicht sehen kann.

Die grosse Nachfrage nach Ferienwohnungen während der Pandemie liess dann die Immobilienpreise in diesen Destinationen weiter nach oben schnellen. Zugleich schränkt das Zweitwohnungsgesetz, wie gesagt, den Bau von neuen Ferienwohnungen massiv ein. Deshalb ist es für Investoren attraktiv und enorm lukrativ geworden, bestehende Erstwohnungen als Ferienwohnungen umzunutzen. Das ist rechtlich möglich. Das treibt die Preise von alten Objekten nach oben und macht Immobilien für Einheimische in vielen Tourismusgemeinden unerschwinglich.

Der Bericht zum Bundesmonitoring von Vollzug und Wirkungen des Zweitwohnungsgesetzes vom Mai 2023 zeigt auf - die Sprecherin der Minderheit hat das auch ausgeführt -, dass das Zweitwohnungsgesetz zwar wirksam ist und dass nach der erwähnten ersten Übergangsphase praktisch keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut wurden. Aber die Nachfrage nach Zweitwohnungen, besonders in altrechtlichen Wohnbauten, ist aufgrund der hohen Attraktivität von Wohnungen in Tourismusorten gestiegen.

Die Entwicklung führt dazu, dass Besitzer altrechtlicher Wohnungen vermehrt dazu neigen, diese als Zweitwohnung zu verkaufen oder zu vermieten, da so ein wesentlich höherer Erlös möglich ist. Für die einheimische Bevölkerung wird [PAGE 99] Wohnraum zunehmend unerschwinglich, sei es zum Kauf oder sei es zur Miete. Die zunehmende Umnutzung der altrechtlichen Wohnungen in den Dorfkernen führt zu einer weiteren Entleerung der vielerorts bereits bedrohten Dorfkerne, was zu eigentlichen Geisterdörfern oder potemkinschen Dörfern in den Berggebieten führen könnte. Sie haben nachher nur noch die schöne Kulisse, die aber nicht bewohnt oder eben nur in den Hochsaisons belebt ist. Das wollten wir und wollen wir ja alle vermeiden. Wenn die Einheimischen deswegen aus dem Zentrum ziehen, folgen die Geschäfte, es folgen dann die Restaurants, es entsteht ein eigentlicher Teufelskreis, der die Abwanderung antreibt.

In Gemeinden mit Wachstum und teilweise entsprechenden Baulandreserven - Herr Ständerat Rieder hat es ausgeführt - werden möglicherweise dann von der Gemeinde neue Wohnungen am Dorfrand gebaut. Aber dies verursacht den sogenannten Donut-Effekt, bei dem der Dorfkern entleert wird und rundherum Erstwohnungen für Einheimische entstehen. Auch das ist natürlich problematisch.

Die einheimische Bevölkerung und die Arbeitskräfte in touristischen Hotspots sehen sich also einem Mangel an erschwinglichem Wohnraum gegenüber. Es vergeht keine Woche, in welcher Sie nicht in einer Zeitung lesen, dass eine Gemeinde aus einem Tourismusgebiet sagt: Wir haben keine Erstwohnungen, wir haben ein grosses Problem. Die Situation in Tourismusgebieten ist alarmierend, und es besteht dringender Handlungsbedarf.

Martin Tschirren, Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen, machte Mitte Januar dieses Jahres während einer Tagung in Luzern darauf aufmerksam: Praktisch alle Bezirke im touristischen Alpenraum weisen eine Leerwohnungsziffer von weniger als 1 Prozent aus. Eine Leerwohnungsziffer von unter 1 Prozent signalisiert Wohnungsknappheit. Besorgniserregend ist, dass die Leerstände in Tourismusgebieten zwischen 2000 und 2023 praktisch halbiert wurden. Der Mangel an Erstwohnungen betrifft zudem alle Preisklassen, nicht nur das tiefe Preissegment.

Was machen die Gemeinden? Die Gemeinden sind jetzt daran, das Zweitwohnungsgesetz in Nutzungspläne umzusetzen. Sie nehmen verschiedene Instrumente in die Hand - fast verzweifelt setzen sie ihre Instrumente ein -, um dem Trend entgegenzuwirken, dass Häuser in den Dorfkernen zu Zweitwohnungen werden. Aber der politische und ökonomische Druck ist gigantisch, was es äusserst schwierig macht, griffige Massnahmen umzusetzen.

Und was machen wir? In dieser Phase grätschen wir jetzt den Gemeinden von rechts hinein und machen ihre Situation noch schwieriger. Wahrscheinlich hat die parlamentarische Initiative - die Fassung der UREK-S, die wir jetzt vor uns haben - dies im Blick. Aber die Sanierung und Erneuerung der altrechtlichen Ferienhaussiedlungen oder Kolonien, die man in den Sechziger- und Siebzigerjahren gebaut hat, dürfte wahrscheinlich der Kern der Vorlage sein. Und dort möchte man jetzt natürlich erweitern, sanieren und vergrössern und noch zusätzliche Zweitwohnungen einbauen. Das ist verfassungsrechtlich sehr problematisch. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat auch hierzu noch Ausführungen machen wird.

Ich verneine bei diesen Ferienhaussiedlungen einen gewissen Handlungsbedarf nicht. Mit dieser Diagnose bin ich einverstanden. Aber das hätte man anders lösen müssen, man hätte punktueller auf diese Frage eingehen müssen. Man hat die Lupe wahrscheinlich auf diese alten Ferienhaussiedlungen aus den Sechziger-, Siebziger- und Achtzigerjahren gerichtet. Es gibt dann aber Nebenwirkungen in den Dorfkernen. Die ganze Vorlage ist nicht systematisch durchdacht, nicht systematisch erarbeitet. Ich bin ein bisschen enttäuscht von dieser Vorlage. Ich habe gesagt, dass ich Handlungsbedarf sehe. Aber so, wie es jetzt hier mit der Rasenmähermethode gemacht ist, kommen wir nicht zu einem guten Ziel.

Ich werde Ihnen nachher beantragen, der Lösung des Bundesrates zu folgen. So eröffnen wir wenigstens die Möglichkeit, dass neue Erstwohnungen in Berggebieten entstehen, ohne dass zusätzlich noch Zweitwohnungen gebaut werden.

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