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Dittli Josef · Ständerat · 2024-03-05

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-05

Wortprotokoll

Ich habe bei dieser Vorlage mit Überzeugung für Eintreten gestimmt, möchte aber doch auch auf die Problematik des Artikels, den wir jetzt diskutieren, hinweisen. Ich bin froh, dass Kollegin Z'graggen diesen mit ihrem Einzelantrag auch zur Diskussion stellt. Heute ist es ja so, dass gemäss Zweitwohnungsgesetz bei einem Umbau die Fläche um 30 Prozent erweitert werden kann, und das ist auch gut so. Bei einem Abbruch mit Wiederaufbau ist das hingegen noch nicht möglich, und es soll jetzt möglich gemacht werden. Im Grundsatz habe ich nichts dagegen. Die Frage ist nur, wer eine solche Wohnung dann tatsächlich auch nutzen können soll.

Als ich diese parlamentarische Initiative zum ersten Mal gesehen habe, habe ich gesagt: Ja, das ist eine gute Sache; das müssen wir machen. Aber ich habe mich jetzt am Beispiel von Andermatt im Detail mit diesem Anliegen auseinandergesetzt. In Andermatt profitieren wir sehr vom Sawiris-Projekt, und zwar nicht nur ausserhalb des Dorfs, dort, wo Sawiris selber investiert, sondern auch im Dorf selber. Es ist sehr eindrücklich, was in den letzten fünfzehn Jahren im Dorfkern alles umgebaut wurde, wobei auch von dieser Nutzungsflächenerweiterung um 30 Prozent Gebrauch gemacht wurde. Es gibt da also kaum mehr irgendeine Wohnung, bei der nicht versucht wurde, sie umzunutzen. Wenn ich schaue, wer diese Wohnungen jetzt bewohnt, sehe ich, dass es vor allem Zweitwohnungsbesitzer oder -mieter sind und praktisch keine Einheimischen. Wenn ich in Andermatt jetzt den Ruf aus dem Dorf höre, tönt es überall: Wir haben keine Wohnungen mehr für unsere Jungen; es ist viel zu teuer; wir vermögen das nicht mehr. Das ist die Tatsache.

Jetzt kommt der Artikel, den wir diskutieren. Wir ermöglichen es, dass auch bei einem Abbruch und Wiederaufbau einer bestehenden Wohnung 30 Prozent Mehrnutzung realisiert werden können. Das ist gut. Aber was wir eben auch möglich machen, ist, dass diese Wohnung auch an Zweitwohnungsmieter oder -käufer geht. Das hat ganz konkret zur Folge, dass die Preise für diese Wohnungen voll auf dem Zweitwohnungsmarkt sind. Das hat wiederum zur Folge, dass die Käufer oder Mieter vor allem Auswärtige sind. Es gehen also genau jene leer aus, die im Prinzip so eine Wohnung in Andermatt oder auch in einem anderen Dorf haben möchten. Sie gehen leer aus, weil sie schlicht und einfach nicht in der Lage sind, eine solche Wohnung selber zu kaufen oder den Mietpreis dafür zu bezahlen. Das ist die Folge davon, und das hat mich zur Überzeugung gebracht, dass es richtig ist, wie es der Bundesrat vorschlägt, dass hier also dem Einzelantrag Z'graggen zugestimmt werden soll. Damit ist auch verfassungsmässig im Prinzip alles in Ordnung.

Solche Wohnungen sollen auf dem Markt für Erstwohnungsbesitzer oder Erstwohnungsmieter sein. Dann kommt die einheimische Bevölkerung auch zum Zug. Dann ist auch der Markt ein anderer. Es ist nicht mehr der Zweitwohnungsmarkt, sondern der Markt für Erstwohnungen, die eben einem Dorf wie Andermatt guttun und Einwohnerinnen und Einwohnern, vor allem auch den Jungen, eine Perspektive geben.

Bitte stimmen Sie dem Einzelantrag Z'graggen zu. [PAGE 103]

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