Graf Maya · Ständerat · 2024-03-05
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-03-05
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen gerne beantragen, dieser Motion zuzustimmen. Was möchte sie? Sie möchte es ermöglichen, dass auch Arbeitgebende ein Gesuch für ein Hilfsmittel, für einen Umbau stellen können. Dabei soll die versicherte Person vor der Gesuchstellung aus Datenschutzgründen darüber informiert werden. Das ist ja auch ein komplett normaler Vorgang, geschätzter Kollege Germann. Denn ein Arbeitgeber, eine Arbeitgeberin wird nie eine Anpassung am Arbeitsplatz machen, wenn er oder sie nicht vorher auch die Bedürfnisse des Arbeitnehmenden festgestellt hat und mit diesem darüber gesprochen hat.
Es ist wichtig, dass diese zusätzliche Möglichkeit Situationen bei der Eingliederung oder nach einer Absenz wegen Unfall oder Krankheit vereinfacht. Betroffene brauchen ihre Energie nämlich in solchen Situationen für den Arbeitsbeginn. Je nach Behinderung sind auch solche administrativen Anforderungen eine Herausforderung. Es ist auch so, dass die Arbeitgebenden teilweise viel besser informiert sind über den Bedarf an Anpassungen in ihrem eigenen Unternehmen.
Ich möchte Ihnen zwei konkrete Beispiele geben. Wenn es um den barrierefreien Zugang zu Räumlichkeiten geht, etwa bei Schwellen, bei Treppen, bei der Breite von Türen, dann weiss der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin oft besser, wo die neue Mitarbeiterin, der neue Mitarbeiter arbeiten wird und was zugänglich gemacht werden muss. Dasselbe gilt auch für die Software. Da weiss die Arbeitgeberseite, was genutzt wird, und hat womöglich auch Erfahrung aufgrund früherer Anstellungen von Menschen mit Behinderungen. Und wenn es sich um ein persönliches Hilfsmittel handelt, zum Beispiel um eine bestimmte Tastatur, dann ist selbstverständlich die betroffene Person die Expertin oder der Experte, und sie wird [PAGE 120] mit dem Arbeitgeber, der Arbeitgeberin zusammen dieses Hilfsmittel beschaffen.
Warum sage ich das? Das Anliegen, das wir heute behandeln, kommt aus der Praxis. Betroffene haben diese Hürde im Arbeitsalltag festgestellt und im Austausch mit ihrem Arbeitgeber überlegt, wie man diese unnötige Hürde bei der Eingliederung abbauen kann. Im konkreten Antrag ist die Information der Betroffenen selbstverständlich vorgesehen, sodass auch nichts gegen ihren Willen geschieht. Ich verstehe hier eigentlich auch das Argument der Selbstbestimmung nicht, weil es ja ein Miteinander ist. Heute ist aber diese Art der Anmeldung durch den Arbeitgeber, die Arbeitgeberin in Artikel 66 Absätze 1 und 1bis IVV eben nicht vorgesehen. Der Bundesrat kann also nach einer Annahme auch eine Anpassung in einer IV-Verordnung vornehmen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es eigentlich eine wichtige Sache ist, die wir heute beschliessen, denn es handelt sich um eine zwar kleine, aber unnötige Hürde. Für die Betroffenen tut sich hier ein einfacher und effizienter Weg auf. Und was ganz wichtig ist: Diese Lösung führt zu keinen Mehrkosten, aber zu einer besseren Abstimmung und zu einer besseren Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt. Das ist ja ein Ziel, das wir gemeinsam verfolgen.
Ich möchte gerne noch auf das Argument von Kollege Germann antworten, dass ja das Formular "Früherfassung" angepasst werden könne. Ich denke, das ist ein Missverständnis; vielleicht kann die Bundesrätin das noch klarstellen. Es ist ein Missverständnis, weil das nur ein Beispiel war, wie es heute schon bei einem anderen Thema gemacht wird, nämlich bei der Früherfassung im Rahmen der IV-Anmeldung. Dort ist es eben schon möglich, dass auch der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ein solches Gesuch stellt. Selbstverständlich muss die betroffene Person informiert werden. Das hat aber nichts mit diesem Anliegen zu tun. Das Beispiel bezieht sich auf die IV-Anmeldung. Es zeigt, wie es bei einem anderen Thema gemacht wird.
Ich möchte Sie in diesem Sinne bitten, die Motion Lohr anzunehmen.