von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2024-03-05
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-05
Wortprotokoll
Am 23.[NB]Mai 2022 reichte der Kanton Genf eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut ein: Die Bundesversammlung wird aufgefordert, "das Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches dahingehend anzupassen, dass Mietverträge von über 65-Jährigen nicht gekündigt werden dürfen, wenn die Kündigung einzig mit dem Ziel erfolgt, den Mietzins anheben zu können", also einzig aus wirtschaftlichen Gründen.
Die Standesinitiative befindet sich in der ersten Phase. Sie wurde zunächst im Ständerat behandelt und muss gemäss Artikel 109 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes bis zur Sommersession 2024 vorgeprüft werden.
Zur Begründung wird angeführt, es gehe bei dieser Einschränkung nur um Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen. Geschützt werden sollen ältere Menschen, die von solchen Kündigungen besonders schwer betroffen seien. Als Beispiel wurde das Verhalten von Immobilienverwaltungen im Kanton Genf genannt, die Kündigungen aussprachen, um von den Nachmietern mehr Geld erhalten zu können.
Die Kommission des Ständerates hat nach Anhörung der Initianten mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Entsprechend dem Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen vom 18.[NB]April 2023 hat der Ständerat in der Sommersession 2023 [PAGE 250] dieser Standesinitiative mit 29 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben.
Aus Sicht der Mehrheit unserer Kommission betrifft das Anliegen primär den Kanton Genf. Auch wenn in anderen Kantonen ein Wohnungsmangel feststellbar ist, ist die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen der Meinung, dass es nicht zielführend sei, ausgehend von der Genfer Situation eine gesamtschweizerische Lösung zu erarbeiten. Auch wurde das Mittel der Standesinitiative als ungeeignet bezeichnet, um auf diese kantonale Situation zu reagieren.
Auch riskiere man mit einem auf das Alter abstellenden Kündigungsschutz eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Die Frage wurde gestellt, wieso nicht Familien mit Kindern oder Alleinerziehende oder Menschen mit einer Beeinträchtigung geschützt werden sollten. Auch sie könnten alle Probleme haben, eine neue Wohnung zu finden. Es gibt somit etliche andere Mietparteien, welche auf eine bezahlbare Wohnung angewiesen sind und Schwierigkeit haben, eine geeignete bezahlbare Wohnung zu finden. Dies sind die Gründe, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die Minderheit beantragt Folgegeben, weil nicht nur innerhalb des Kantons Genf Wohnungsmangel herrsche, sondern auch ausserhalb. Deshalb sei gesamtschweizerisch Handlungsbedarf gegeben. Die besondere Gefährdung dieser Gruppe von Mieterinnen und Mietern müsse mit einer gesetzlichen Lösung beseitigt werden. Sie möchte nicht, dass den älteren Leuten nur gekündigt wird, damit nachher wesentlich höhere Mieten verlangt werden können. Sie haben alte Mietverträge für Familienwohnungen. Das birgt also das Risiko, dass der Vermieter ihren Mietvertrag kündigen möchte, um die Wohnungen zu einem höheren Preis weiterzuvermieten. Die Rentnerinnen und Rentner hingegen haben keine Möglichkeiten, ihr Einkommen zu erhöhen, und so wird es ihnen fast nicht möglich, im momentanen Markt eine bezahlbare Wohnung zu finden. Das gilt ganz speziell für städtische Zentren.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, diesem Antrag zu folgen.