Aeschi Thomas · Nationalrat · 2024-03-06
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-06
Wortprotokoll
Wir kommen jetzt zur Beratung dieses "Monstrums", wie es jemand in der Vergangenheit genannt hat. Es ist tatsächlich die grösste Gesetzesfahne, die wir in den letzten zwölf Jahren vorliegen hatten, mit gesamthaft 490 Seiten für die Fahne des Erstrates.
Ich spreche zu den drei Minderheiten, die ich im ersten Block der Beratung vertrete. Zuerst danke ich Ihnen, dass Sie anlässlich der letzten Beratung dieser Vorlage Eintreten beschlossen und die Rückweisung abgelehnt haben. Wie Sie sehen, hat sich die Kommission an die Arbeit gemacht. Die Kommission hat die Vorlage noch unter meinem Vorgänger, dem ehemaligen Präsidenten der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, Leo Müller, fertig beraten. Ich denke, wir haben hier einen guten ersten Entwurf, den wir Ihnen heute vorlegen dürfen. Selbstverständlich gibt es dann gewisse Fragen, die in der Detailberatung im Ständerat nochmals vertieft angeschaut werden müssen. Aber grundsätzlich sind wir seitens der SVP-Fraktion damit zufrieden, wie die Detailberatung in den aktuell fünf Blöcken in der Kommission durchgeführt wurde.
Ich komme zu meiner ersten Minderheit. Sie finden diese auf Seite 3 von 490 der aktuellen Fahne. Wir sind bei Artikel 1 des BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes (BAZG-VG), dem Zweckartikel des neuen Gesetzes. Dort geht es darum, welche Widmung wir diesem Gesetz mitgeben wollen. In der ersten Spalte sehen Sie, welche Zweckbestimmung der Bundesrat vorsieht: Mit dem Gesetz soll "ein Beitrag zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration [...]" geleistet werden. Wie hochaktuell das Thema der illegalen Einreisen in die Schweiz ist, sehen Sie daran, dass wir einen neuen Höchststand erreicht haben.
Jahr für Jahr werden mehr als 50[NB]000 illegale Personen aufgegriffen. Sie können sich vorstellen: Wenn 50[NB]000 Personen durch Grenzwächter aufgegriffen werden, müssten wir davon ausgehen, dass Hunderttausende illegal in unser Land einreisen. Vielleicht bleiben sie illegal in der Schweiz, gehen einer illegalen Arbeitstätigkeit als sogenannte Sans-Papiers nach, reisen vielleicht auch weiter nach Deutschland oder Frankreich, kommen vielleicht wieder illegal zurück und, und, und. Wir haben unterdessen einen Rechtsstand, der nicht mehr ein Rechtsstand, sondern ein Unrechtsstand ist. Es wird einfach akzeptiert, dass Personen illegal in die Schweiz einreisen und wieder ausreisen. Alle zehn Minuten wird ein Illegaler durch die Grenzwache aufgegriffen.
Ich bin doch etwas überrascht von der Mehrheit der Kommission, welche der Auffassung ist, dass der Antrag des Bundesrates herausgestrichen werden muss. Die Mehrheit der Kommission hat beschlossen, die Zweckwidmung bzw. die Teilzweckwidmung des Gesetzes und damit einen Beitrag zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration herauszustreichen. Das möchte meine Minderheit I nicht. Die Minderheit I möchte Ihnen beantragen, hier dem Bundesrat zu folgen und mit dem Gesetz sicherzustellen, dass die grenzüberschreitende Kriminalität weiter bekämpft und auch die illegale Migration unbedingt unterbunden werden soll. Natürlich können Sie das herausstreichen, aber dann, das versichere ich Ihnen, wird die SVP mit Sicherheit mit der Grenzschutz-Initiative kommen und mithilfe der Mehrheit des Volkes und der Stände sicherstellen, dass die Grenzen in der Schweiz endlich wieder sicher werden.
Wenn Sie den Beitrag von Henry Habegger in den CH-Media-Ausgaben vor ein paar Tagen gelesen haben, dann sehen Sie, welche Missstände wir unterdessen haben. In der Stadt Solothurn wurde ein Salon porträtiert, welcher Maniküre und andere Gesundheitsdienstleistungen anbietet. Dort haben Vietnamesen mit illegalem Aufenthalt gearbeitet. Henry Habegger deckte das auf. Er wollte zwei, drei Tage später zurückgehen, um mit den Vietnamesen zu sprechen, aber da waren alle schon weg. Die Vietnamesen waren mutmasslich illegal in die Schweiz eingereist. Als sie erfuhren, dass[NB]ein[NB]Journalist Recherchen anstellt, zogen sie wieder weiter. Vielleicht arbeiten die gleichen Vietnamesen jetzt irgendwo in einem Vorort von Mailand oder in der Grossstadt Berlin, um dann, wenn sie dort gefunden werden, wieder weiterzuziehen. Wir haben ein Problem mit solch grenzüberschreitender Kriminalität, und es wäre wirklich absurd, wenn hier die Mehrheit des Parlamentes der Grenzwache ausgerechnet - ausgerechnet! - in diesem Kernbereich den Auftrag entziehen würde.
Damit komme ich noch zu meiner Minderheit, die Sie auf Seite 8 der Fahne finden. Hier geht es um die Aufgaben des[NB]BAZG. In Artikel 7 zum Grundsatz steht im Entwurf des Bundesrates in Absatz 2 Litera b: "Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs und der hierfür verwendeten Transportmittel". Wenn Sie die Fassung der Mehrheit der Kommission anschauen, dann sehen Sie, dass die Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs herausgestrichen wurde. Die Mehrheit der Kommission möchte, dass das[NB]BAZG nur noch den Warenverkehr überwacht, aber nicht mehr den [PAGE 264] Personenverkehr. Das schliesst eigentlich direkt an mein Votum von vorhin an: Wir haben jährlich Hunderttausende von Personen, die illegal in die Schweiz einreisen, die sich illegal hier breitmachen, die teilweise auch kriminell werden. Es ist dringend notwendig, dass wir auch den grenzüberschreitenden Personenverkehr überwachen und soweit möglich auch kontrollieren. Es ist unverständlich, dass die Mehrheit der Kommission diese Aufgabe herausgestrichen hat. Ich möchte Sie wirklich bitten, dem Bundesrat zu folgen und auch die Kontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs in die Vorlage hineinzunehmen. Das wäre nicht Schengen-widrig, es entspricht dem Entwurf des Bundesrates.
Ich habe noch eine letzte Minderheit auf der Fahne, und ich mache es ganz kurz, weil meine Redezeit gerade zu Ende geht. Bei Artikel 3 Absatz 2 geht es mir mit meiner Minderheit[NB]I einzig darum, dass die zuständigen Kommissionen konsultiert werden, wenn völkerrechtliche Verträge, Entscheidungen und Empfehlungen aus dem Ausland in Schweizer Verordnungen übernommen werden. Hier sollen die Kommissionen zumindest vorgängig konsultiert werden.
Ich möchte Sie bitten, auch dieser Minderheit zuzustimmen.