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Müller Leo · Nationalrat · 2024-03-06

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06

Wortprotokoll

Zu Beginn der Diskussion zur Zollgesetzgebung in diesem Rat erlaube ich mir kurz, die Haltung der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP bekannt zu geben. Die Delegation der Mitte-Fraktion hat in der Kommission - und die Fraktion wird sich hier in diesem Rat ebenso verhalten - die Anliegen der Kantone unterstützt, die über die Arbeitsgruppe Hofmann und dann auch über die SiK unseres Rates in die Beratung eingeflossen sind. Die Fraktion wird hier ebenso die Anliegen der Wirtschaft aufnehmen und unterstützen. Damit will sie die Diskussion über die wichtigen Anliegen führen und diese unterstützen.

Der Bundesrat legte dem Parlament mit der Botschaft vom 24.[NB]August 2022 einen Entwurf zur Totalrevision des Zollgesetzes vor, der die Anliegen der Wirtschaft besser hätte aufnehmen und auch die Anliegen der Kantone besser hätte berücksichtigen müssen. Es liegt nun an uns, und da arbeitet die Mitte-Fraktion mit, diesen Anliegen zumindest in diesem Rat zum Durchbruch zu verhelfen.

Nun zu Block 1: Hier wird die Mitte-Fraktion überall der Mehrheit folgen. Die bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b erfolgte Formulierung der Mehrheit stützt sich auf die Vorschläge der Arbeitsgruppe Hofmann. Somit ist es ein Anliegen der Kantone, hier genau zu unterscheiden, was originäre Aufgaben des BAZG und was Aufgaben sind, die die Kantone mittels Vereinbarung an den Bund delegieren.

Bei Artikel 3 lehnen wir die beiden Minderheitsanträge Aeschi Thomas und Hess Erich ab. Die Formulierung, die die Mehrheit beantragt, entspricht dem geltenden Recht. Es kann nicht sein, dass wir hier über die Gesetzesrevision geltendes Recht, auch die Gestaltung von Völkerrecht und Landesrecht über den Haufen werfen.

Zum nächsten Minderheitsantrag, nämlich bei Artikel 6 Buchstabe e Ziffer 3, kann ich Folgendes erwähnen: Das von der Mehrheit eingebrachte Anliegen stammt aus der Wirtschaft. Die Zollzuschlagspreise bei der Versteigerung von Zollkontingenten sollen zu den Einfuhrabgaben gezählt und somit bei Zollrückerstattungen berücksichtigt werden können. International sind Zölle und Zollkontingente gemäss WTO-Recht erlaubte Massnahmen, die einzelne Länder ergreifen können. Deshalb unterstützten wir hier klar die Mehrheit. Ich verweise nur auf Folgendes: Allenfalls ist der Verweis nicht ganz richtig, wahrscheinlich müsste auf Artikel 22 Absatz 2 und nicht Absatz 3 Buchstabe a des Landwirtschaftsgesetzes verwiesen werden.

Bei Artikel 6 Buchstabe n gibt es eine Minderheit. Es geht um die Definition der Zollkontrolle, um einen zentralen Punkt, den auch die Kantone geregelt haben wollen. Dieses Anliegen ist aufzunehmen und somit der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe abis ist der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen. Es geht im BAZG-VG nicht um die Einführung oder Nichteinführung einer umfassenden Personenkontrolle. Wir befinden uns hier in der Zollgesetzgebung, hier geht es um die Warenkontrolle, und nur im Zusammenhang mit der Warenkontrolle geht es um Personenkontrollen, aber es geht nicht originär um Personenkontrollen. Wenn man das ändern wollte, müsste man es andernorts regeln.

Bei Artikel 8 Buchstabe b hat die Mehrheit der Kommission ein Anliegen der Wirtschaft aufgenommen. Es geht um eine Vereinfachung für die inländische Wirtschaft. Wenn über verschiedene Organisationen geltend gemacht wird, es sei nicht opportun, diese Änderung vorzunehmen, so stehen, glaube [PAGE 267] ich, Wirtschaftsinteressen im Hintergrund. Ich würde meinen, wir sollten wirklich eine Vereinfachung für die Wirtschaft beschliessen.

Ich komme noch zur letzten Minderheit. Die Mitte-Fraktion lehnt den Minderheitsantrag Hess Erich zu Artikel 10, wonach dieser Artikel gestrichen werden sollte, ab. Der Entwurf des Bundesrates, dem sich auch die Mehrheit der Kommission angeschlossen hat, entspricht materiell unverändert dem bisherigen Artikel 97 des Zollgesetzes, und dies soll beibehalten werden. Das ist auch ein grosses Anliegen der Kantone. Hier bleiben wir unserer Haltung treu, indem wir die Anliegen der Kantone aufnehmen, unterstützen und ihnen zum Durchbruch verhelfen.