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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2024-03-06

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-03-06

Wortprotokoll

Die Grünen haben bei der zurückliegenden Eintretensdebatte bereits begründet, weshalb sie diese Vorlage für unausgereift halten. Da diese Debatte nun schon einige Monate zurückliegt, wiederhole ich an dieser Stelle nochmals, welches die grundsätzlichen Probleme der Vorlage sind. Wir haben uns natürlich mit Anträgen eingebracht, aber all die Anträge lösen das Grundproblem nicht: Die Vorlage wurde unfertig in die Räte gebracht, und der Zoll überschritt mit dem Digitalisierungsprogramm Dazit Grenzen, indem er gesetzliche Grundlagen vorwegnahm, was ja von den Geschäftsprüfungskommissionen gerügt wurde.

Eine unfertige Gesetzesvorlage wurde in die Vernehmlassung geschickt, die derart kritisch ausfiel, dass die Vorlage grundlegend überarbeitet wurde: Aus 48 Seiten wurden 176, aus 142 Artikeln mehr als 219. Seien Sie sich bewusst, dass über ein Drittel dieses Monstergesetzes, über ein Drittel der Gesetzesartikel überhaupt nicht in der Vernehmlassung war, und das bei einem Gesetz, das in hochsensiblen Bereichen agiert. Es geht um polizeiliche Kompetenzen, um präventive polizeiliche Massnahmen und um Grundrechte.

Um das Gesetz zu retten, wurde die Arbeitsgruppe Hofmann eingesetzt, die den Kantonen quasi ein Sondervernehmlassungsverfahren schenkte. Via Sondervernehmlassung brachten die Kantone Punkte wieder ein, die explizit herausgenommen worden waren, beispielsweise auch durch den Bundesrat, zum Beispiel zum Umgang mit DNA-Profilen. Seien wir ehrlich, wenn wir Vertreterinnen oder Vertreter eines Branchenverbandes wären, dann würden wir uns schon fragen, weshalb gewisse Kreise zu einer erneuten Vernehmlassung eingeladen wurden, andere hingegen, die sich genauso kritisch gezeigt hatten, nicht.

Sie sehen, auch Anträge lösen das Grundproblem der Vorlage nicht. Sie ist unfertig und ungenügend. Die Grüne Fraktion hätte deshalb eine Rückweisung bevorzugt, um eine neue, saubere Gesetzesvorlage zu erhalten, die aus einem Guss ist und Gesetzesartikel enthält, die in der Vernehmlassung waren. Der Nationalrat entschied sich aber knapp gegen eine Rückweisung, weshalb wir uns natürlich für konkrete Verbesserungen bei den einzelnen Artikeln einsetzen.

Zu den Minderheiten, ich werde nur einige herauspicken: Der von Frau Michaud Gigon übernommene Antrag der Minderheit II (Ryser) bei Artikel 1, dem Zweckartikel, nimmt die Grundbedenken des Bundesamtes für Justiz auf, wonach der Zoll mit der massiven Ausweitung der quasipolizeilichen Kompetenzen mehr Kompetenzen erhalten würde als die Kantonspolizeien. Diese Frage wurde sehr kontrovers diskutiert, auch in Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission, in der ich sitze und die die Zollgesetzgebung für einen Mitbericht ebenfalls vorberaten hat. Für uns Grüne ist klar, dass die polizeilichen Kompetenzen nicht durch den Grenzschutz übersteuert werden dürfen. Die Grüne Fraktion unterstützt deshalb diese Minderheit.

Die Anträge der Minderheiten Aeschi Thomas und Hess Erich in diesem Block lehnen wir ab. Diese Minderheitsanträge drücken den Wunsch der SVP aus, aus der Zollbehörde eine Migrationspolizei zu machen. Die Grüne Fraktion hingegen setzt sich für eine verfassungskonforme Umsetzung ein, die völkerrechtliche Verträge respektiert, und lehnt diese Anträge darum ab.

Bitte beachten Sie auch die wichtige Minderheit Wermuth bei Artikel 6. Wie heute im "Tages-Anzeiger" schön aufgezeigt, geht es hier darum, dass via BAZG-VG eine versteckte Subvention von bis zu 200 Millionen Franken jährlich aus der allgemeinen Bundeskasse zur Agrar- und Nahrungsmittelbranche umgeleitet werden soll. Die Version der Kommissionsmehrheit widerspricht mit dieser Zweckbindung der Logik der Einfuhrabgaben und ist nicht WTO-kompatibel. Die[NB]Grüne[NB]Fraktion[NB]unterstützt deshalb die Minderheit Wermuth.