Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-06
Wortprotokoll
Wir haben lange über diesen Punkt diskutiert. Seitens des Bundesrates halte ich fest, dass wir es als sinnvoll erachten, die effektiven Verpflichtungen auf Verordnungsstufe festzuschreiben und dabei zu bleiben. Dann kann der Bundesrat nach Abschluss der Gesetzesarbeiten, nach Berechnung der Resultate, die die Massnahmen [PAGE 136] zulassen, das effektiv Mögliche genau festlegen. Wir gehen heute davon aus, dass es etwa zwei Drittel sein werden, wie das die Minderheit Fässler Daniel hier vorschlägt. Es liegt an Ihnen, ob Sie sagen wollen: Wir lassen es auf Bundesratsebene oder wir wollen in Richtung des Beschlusses des Nationalrates einschwenken und diese 66 Prozent festlegen. Das wäre für mich jetzt nicht gravierend, da sind wir wirklich im Feinbereich.
Die Genauigkeit dieser Berechnung muss ja dann auch etwas relativiert werden. Wir wissen nicht, wie sich einzelne Massnahmen entwickeln werden. Vielleicht geht z.[NB]B. die Elektrifizierung im Automobilbereich deutlich schneller voran, als wir es erwarten. Das hoffen wir natürlich, damit das am Schluss nicht, wie es auch erwähnt wurde, in den Jahren 2028/29 für den Bund mit den Kompensationen plötzlich sehr viel kostet.
Mein Antrag lautet: weiterhin Festhalten; das nicht selber bestimmen; diese Kompetenz dem Bundesrat überlassen. Auch der Bundesrat wird den Wert irgendwo im Bereich des Minderheitsantrages von 66 Prozent festlegen. Von daher ist dieser Beschluss nicht mehr so matchentscheidend, würde ich sagen.