Burkart Thierry · Ständerat · 2024-03-06
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Ich bin davon überzeugt, dass die sichere Energieversorgung in den nächsten Jahren eine der grössten Herausforderungen für unser Land sein wird. Aufgrund des Ausstiegs aus den fossilen Energien und der damit einhergehenden Elektrifizierung ist die Versorgung unseres Landes mit Strom von herausragender Bedeutung. Was für unsere Generationen selbstverständlich war, ist - Stand heute - für die kommenden Jahre bzw. Jahrzehnte nicht gesichert.
Wir alle wollen den möglichst grossen und schnellen Zubau an erneuerbaren Energien. Dabei dürfen wir aber die jederzeitige Gewährleistung der Stromversorgung in allen Landesteilen nicht aus den Augen verlieren. Hier ist vor allem darauf hinzuweisen, dass es um den Winterstrom geht, der zur Debatte steht. Zudem gilt es auch, der Netzstabilität das nötige Augenmerk zu schenken.
Die vom Volk im Jahr 2017 beschlossene Energiestrategie muss nicht vollständig aufgegeben werden, aber sie muss korrigiert werden, da sie von Annahmen ausging, die sich heute als falsch erweisen. Darauf nicht zu reagieren hiesse, die Augen vor der Realität zu verschliessen. Folgende vier Fehlannahmen sind offensichtlich:
1.[NB]Gemäss Energiestrategie gibt es keinen Mehrbedarf an Strom. Das ist heute offensichtlich widerlegt. Die ETH geht davon aus, dass wir im Jahr 2050 90 Terawattstunden Strom brauchen. Heute brauchen wir rund 60 Terawattstunden Strom pro Jahr. 20 Terawattstunden Strom werden durch die Kernenergie geliefert. Bei deren Wegfall müssen wir in der Schweiz rund 50 Terawattstunden Strom zusätzlich zur Verfügung haben.
2.[NB]Der Zubau an erneuerbaren Energien geht viel langsamer voran als in der Energiestrategie vorgesehen. Das hat vielerlei Gründe: in erster Linie wegen komplizierten Bewilligungsverfahren und lokalem Widerstand - Sie alle kennen die unzähligen aktuellen Beispiele dafür -, aber auch wegen physikalischen Grenzen. Stichworte hierfür sind Netzstabilität und Netzumbau von zentraler auf dezentrale Stromproduktion, vor allem aber die in der politischen Diskussion oft nicht beachtete Sommer-/Winterstromproblematik. Wir haben in Gottes Namen auf absehbare Zeit bei Weitem zu wenig saisonale Speicherkapazitäten, auch wenn dieser Umstand in den politischen Debatten oft weggelassen wird.
Das Parlament hat in den letzten Monaten viel gemacht: "Solar-Express", "Wind-Express", Mantelerlass, über den wir dieses Jahr abstimmen werden, aktuell harrt die Beschleunigungsvorlage der Weiterbearbeitung durch das Parlament. Aber zurzeit wird viel zu langsam und viel zu wenig zusätzliche Stromproduktion zugebaut, wobei wir genau darauf den Fokus legen müssten. Fazit: Die 50 Terawattstunden an zusätzlichem Strom bis 2050 sind noch in weiter Ferne, vor allem, wenn es darum geht, genügend Winterstrom zur Verfügung zu haben.
3.[NB]Die Energiestrategie ist immer von einer Lücke bei der inländischen Stromversorgung ausgegangen. Vorgesehen war daher das Schliessen der Lücke mittels Stromimporten bzw. mehr Stromimporten, da wir ohnehin nicht eine Insel sind und es zur Netzstabilisierung nötig ist, jederzeit Strom importieren und exportieren zu können. Aufgrund des grossen Importbedarfs, von dem die Energiestrategie ausgeht, wird oft auch von "Importstrategie" gesprochen. Zu beachten ist aber, dass wir dann vor allem Strom aus Kernenergie aus Frankreich und Strom aus Deutschland, oft auch Kohlestrom, importieren, sofern denn genügend verfügbar ist, was in den letzten Jahren nicht besser geworden ist. Zudem gibt es regulatorische Unsicherheiten in diesem Zusammenhang. Stichworte dafür sind das Stromabkommen und die 70/30-Prozent-Regel der Europäischen Union.
4.[NB]Es gilt, auch diese Fehlannahme der Energiestrategie zu korrigieren: Neben der Perzeption, wonach nicht mehr Strom benötigt werde, und der Tatsache, dass ein viel zu optimistisch gerechneter Zubau an erneuerbaren Energien und ein massiver Stromimport vorausgesetzt wurden, ging man auch davon aus, dass trotzdem vier bis fünf Gaskraftwerke gebaut werden müssen. Es ist also auch eine Strategie zum Einstieg in den Bau von Gaskraftwerken in der Schweiz. Aktuell hat der Bund denn auch - abgesehen davon, dass in Birr im Kanton Aargau ein Notkraftwerk gebaut wurde - eine Ausschreibung zum Betrieb von drei Gaskraftwerken gestartet. Zu beachten gilt es in diesem Zusammenhang einerseits die Abhängigkeit vom Ausland, andererseits aber auch, dass der Volksentscheid vom Juni letzten Jahres, der festlegt, dass wir 2050 CO2-neutral sein müssen, im Widerspruch zum Bau von Gaskraftwerken steht. Dies gilt zumindest so lange, wie CO2-freies Gas nicht in genügender Menge und nicht wirtschaftlich verfügbar ist. Das ist auf absehbare Zeit noch der [PAGE 144] Fall. Bei dieser Gelegenheit verweise ich darauf, dass Kernenergie wiederholt als klimaneutral eingestuft wurde, in der EU durch die EU-Taxonomie sowie in Bezug auf den Green Deal und weltweit kürzlich an der Conference of the Parties (COP) 23.
Die Konsequenz aus diesen vier Annahmen, die zu korrigieren sind, ist, dass wir auf unbestimmte Zeit auf inländische Kernenergie angewiesen sind. Man kann es drehen und wenden, wie man will, nochmals: 20 Terawattstunden Strom weniger sind die Folge, wenn die Kernenergie vollständig abgeschaltet wird.
In der Energiestrategie, und das wissen wir alle, gibt es kein fixes Datum für den Ausstieg. Verboten ist lediglich der Bau neuer Kernkraftwerke. Ein limitierender Faktor ist aber die Sicherheit, der sichere Betrieb. Das heisst, dass die bestehenden Kernkraftwerke so lange betrieben werden können, wie sie sicher sind.
Ein zusätzlich limitierender Faktor ist natürlich auch die Wirtschaftlichkeit des Betriebes. Da der regulatorische Rahmen hierfür besonders massgebend ist, hat die Politik hier starke Regulierungsmöglichkeiten. Wir tun daher gut daran, vom Bundesrat die Auslegeordnung zu verlangen. Hier möchte ich für die nachfolgende Debatte auch darauf hinweisen, dass es sich um ein Postulat handelt. Es geht also um eine Auslegeordnung, die wir vom Bundesrat verlangen, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit Investitionen in die Sicherheit der Kernkraftwerke erfolgen und deren Betriebszeit verlängert werden kann. Es soll aufgezeigt werden, welche Erneuerungen und Sanierungen überhaupt möglich sind. Anschliessend können wir als Gesetzgeber, darauf basierend, die nötigen Entscheide treffen, sofern wir sie als notwendig erachten.
Es ist also kein Widerspruch zum gesetzlich festgeschriebenen Neubauverbot und auch keine vollständige Abkehr von der Energiestrategie. Vor allem ist es aber auch kein Widerspruch - es ist mir ganz wichtig, das zu betonen - zu den notwendigen Ausbauten bei den erneuerbaren Energien. Auch wenn wir der Auffassung sind, es brauche Änderungen der Regelungen und Rahmenbedingungen, damit in die Kernenergie investiert wird und ihre Werke saniert und länger betrieben werden können, heisst das nicht, dass wir unsere Ziele im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien nicht erreichen müssen. Ganz im Gegenteil, es braucht für die sichere Stromversorgung unseres Landes in Zukunft von allem viel und noch viel mehr. Ein Bericht des Bundesrates kann uns aber die Perspektive geben, wie eine drohende Strommangellage zu verhindern ist, denn das wäre für unser Land, unsere Wirtschaft und alle Menschen in diesem Land eine Katastrophe.
Lassen Sie mich noch etwas zu Ziffer 4 sagen: Bei Ziffer 4 geht es zugegebenermassen nicht nur um den Weiterbetrieb der existierenden Kraftwerke, sondern es geht auch um ein Szenario, wie es denn bei einem Neubau aussehen würde. Auch das würde man im Rahmen eines Postulates anschauen. Es ginge lediglich darum, eine Auslegeordnung zu machen und damit aufzuzeigen, was es denn hiesse. Hier bereits die Diskussion zu verweigern, hier bereits das Unterfangen zu bestreiten, für die Diskussion eine Grundlage, die gesichert ist, zu schaffen, hiesse einfach, aus ideologischen Gründen dagegen zu sein. Das ist selbstverständlich nicht verboten, aber ich meine, es wäre richtig, wenn wir wieder einmal eine klare Auslegeordnung vornehmen würden, um die Debatte sachlich führen zu können. Die Argumente werden in einem solchen Bericht ja dann wohl beide Seiten abbilden.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme des Postulates, damit wir eine Auslegeordnung erhalten. Der Bundesrat ist auch bereit, eine Auslegeordnung zu machen, er beantragt die Annahme des Postulates. Bei dieser Gelegenheit verweise ich darauf, dass schon einmal ein ähnliches Postulat im Nationalrat eingereicht wurde. Auch dieses wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen, und das war noch vor der Zeit des aktuellen Energieministers, Bundesrat Rösti.
In diesem Sinne bitte ich um Annahme, damit wir eine Grundlage für die nachfolgenden Diskussionen haben, die wir für die Sicherung der Stromversorgung in unserem Land dringend weiterführen müssen.