Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-06
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen zur Erhöhung des Anteiles von erneuerbarem Gas zu schaffen, dies mit dem langfristigen Ziel einer vollständig erneuerbaren Gasversorgung. Wenn wir die inländische Produktion von erneuerbarem Gas erhöhen und den Gasverbrauch insgesamt senken, reduzieren wir die Auslandabhängigkeit und stärken auch hier die Versorgungssicherheit.
Deshalb ist der Bundesrat bereit, entsprechende Fördermöglichkeiten zu prüfen, damit das Potenzial im Inland so weit wie möglich ausgeschöpft werden kann. Es kommen verschiedene Instrumente infrage. Die UREK-N nannte in ihrer Motion beispielsweise eine steigende Mindestquote an erneuerbaren Gasen oder finanzielle Anreize. Im Rahmen des geplanten Gasversorgungsgesetzes sieht der Bundesrat Massnahmen im Sinne der Motion vor. So soll etwa eine Netzanschlussgarantie zugunsten von Biogasanlagen eingeführt werden. Weiter soll der Bundesrat den Gasversorgern Mindestquoten für Gas aus erneuerbaren Quellen vorschreiben können. Schliesslich sollen die Netzbetreiber gemeinsam mit den Gemeinden und Betreibern von Fernwärmenetzen festlegen, welche Leitungen in Zukunft noch benötigt und welche stillgelegt oder für die Nutzung mit Wasserstoff umgerüstet werden.
Es sind auch rechtliche Rahmenbedingungen nötig, insbesondere zum Import erneuerbarer Gase, denn das inländische Potenzial für die Produktion solcher Gase, vor allem erneuerbarer, ist begrenzt. Zum Import von erneuerbaren Gasen: Die Anforderungen müssen definiert werden, damit die Importe von erneuerbaren Gasen auch als erneuerbar angerechnet werden können. Im Rahmen der laufenden Revision des CO2-Gesetzes haben Sie die Möglichkeit geschaffen, erneuerbare Gase im Industriebereich unter bestimmten Voraussetzungen anzuerkennen. Dabei muss sichergestellt sein, dass das importierte erneuerbare Gas aus einer nachhaltigen Quelle stammt. Ebenso müssen Doppelzählungen zwischen dem Produktions- und dem Verbrauchsland ausgeschlossen werden können. Schliesslich gilt es auch, die Entwicklung in der EU im Bereich der grenzüberschreitenden Importe zu verfolgen.
Der Bundesrat steht positiv zur Motion und empfiehlt Ihnen entsprechend, diese anzunehmen.