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Hess Erich · Nationalrat · 2024-03-06

Hess Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-06

Wortprotokoll

Ich gehe auf Artikel 79 ein. Dort soll es neu möglich sein, Verfügungen nur noch im Internet, sprich via das elektronische Portal, zuzustellen. Das geht aus meiner Sicht nicht. Es kann nicht sein, dass Bundesinstitutionen Einrichtungen machen, die dazu führen, dass man nur noch Eingaben übers Internet tätigen kann. Wir müssen auch offen sein gegenüber denjenigen Firmen und Privatpersonen, die keinen oder nur einen schlechten Internetzugang haben. Sprich, es muss möglich sein, auch noch mit Papier zu arbeiten.

Die grossen Verzollungsfirmen werden ganz sicher mit Internet arbeiten und dieses neue System so verwenden. Es kann aber nicht sein, dass jemand wie zum Beispiel ich, der nicht so versiert ist im Internet, aber Verzollungen durchführen will, die Verfügungen im Prinzip nur noch im Internet, sprich über dieses Portal, bekommt. Er muss die Möglichkeit haben, die Verfügungen wie bis anhin per Post zu erhalten. Gerade für die Kleinen, die nicht jeden Tag in diesem Portal präsent sind, ist es sakrosankt, dass die Verfügungen rechtmässig auch per Post zugestellt werden. Ich denke, das wäre eine der ersten Verfügungen, die nur noch elektronisch zugestellt würden, und damit wäre das schon fast ein Präjudiz bei uns in der Schweiz. Das geht aus meiner Sicht nicht.

Die elektronische Verfügung wurde in der Kommission vielfach mit dem Internetbanking verglichen. Das ist aber nicht dasselbe. Bei jedem Internetkonto, das ich habe, kann ich, wenn ich das will, auch noch Belege bestellen, die mir dann per Post zugestellt werden.

Ich bitte Sie, hier einen Mittelweg zu finden, damit die Grossen einfach verzollen können, aber die Kleinen, die nicht so gut im Internet, sprich auf dem elektronischen Weg, unterwegs sind, nicht abgehängt werden. Ich bitte Sie, hier die Möglichkeit offenzulassen, dass die Verfügungen auch in Zukunft noch per Post zugestellt werden können.

Ich weiss nicht, was im Rahmen dieses gesamten Gesetzes passiert: Vieles ist jetzt nur noch über den elektronischen Weg möglich. Wenn der elektronische Weg aus technischen Gründen einmal nicht mehr möglich ist, gibt dieses Gesetz keinen Freiraum. Sie haben ja gesehen, wie schnell Ihre Computer gestern ausser Gefecht waren. Sie sehen, wie angreifbar alle Server grundsätzlich sind, und ein solcher Angriff kann auch über längere Zeit dauern. Momentan konnte man Angriffe immer relativ rasch beheben. Aber es ist auch möglich, dass ein Server bei grösseren Angriffen über längere Zeit aussteigt, nicht mehr verfügbar ist oder ein Virus drauf ist. Deshalb muss es in einem Gesetz immer auch so geregelt sein, dass man den normalen, schriftlichen Weg einhalten kann.