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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-06

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-06

Wortprotokoll

Die Motion wurde bereits im Nationalrat angenommen. Wie der Kommissionssprecher eben gesagt hat, empfiehlt Ihnen auch der Bundesrat Annahme der Motion.

Der Bund verfolgt die Strategie, Biogasanlagen, die Biomethan produzieren und ins Erdgasnetz einspeisen, gleichermassen zu fördern wie Biogasanlagen, die Elektrizität und Wärme produzieren. Die Umsetzung dieser Förderung haben Sie bereits im Rahmen der laufenden Revision des CO2-Gesetzes bei Artikel 34a vorgesehen. Dort sollen Investitionsbeiträge für Anlagen für die Produktion von erneuerbaren Gasen vorgesehen werden. Wie viele Mittel dafür dann effektiv zur Verfügung stehen und ob diese ausreichen werden, ist noch offen. Möglich wäre, dass die Gaswirtschaft mit dem eigenen Biogasfonds solche Anlagen auch weiterhin ergänzend fördert.

Das Anliegen ist also berechtigt und im CO2-Gesetz aufgenommen, welches derzeit in der Schlussrunde ist und in der Differenzbereinigung steht - allerdings nur mit einer Kann-Formulierung. Wir werden sehen, was dann tatsächlich möglich ist.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme der Motion.