Stark Jakob · Ständerat · 2024-03-06
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-06
Wortprotokoll
Der Form halber möchte ich meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Verwaltungsrat der Axpo.
Meiner Meinung nach gibt es in der Strompolitik zwei Hauptziele. Das erste und wichtigste Ziel ist die Versorgungssicherheit. Sie ist kurz-, mittel- und langfristig die grosse Herausforderung, weil der Ausstieg aus der fossilen Energie zu einer gewaltigen Entwicklung der Nachfrage nach elektrischer Energie führt. Statt rund 60 Terawattstunden zu produzieren, muss die Schweiz in 20 bis 25 Jahren etwa 90 Terawattstunden Strom produzieren. Das ist ein Zuwachs von 50 Prozent. Das ist das eine Hauptziel, und das zweite Hauptziel heisst: CO2-freier Strom. Die Rahmenbedingungen zur Förderung von CO2-freiem Strom mit erneuerbaren Energien wurden im Mantelerlass wie auch in den dringlichen Gesetzen zur Förderung der Solar- und Windenergie festgelegt. Ob die Produktion von Wasser-, Solar-, Windstrom und anderen erneuerbaren Energien damit wie gewünscht gesteigert werden kann, ist jedoch keineswegs sicher, wenn[NB]wir[NB]an[NB]die[NB]vielen[NB]Einsprachen und ablehnenden Entscheide denken. Da gibt es noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten.
Deshalb, weil es nicht sicher ist, dass wir diesen CO2-freien Strom rechtzeitig produzieren können, ist es eben sinnvoll, nein, es ist nötig, auch die zweite Art, CO2-freien Strom zu produzieren, die Kernkraft, im Auge zu behalten. Deshalb kommt das Postulat Burkart genau zum richtigen Zeitpunkt. Es kommt zum richtigen Zeitpunkt, und es ist auch nötig, um diese Frage etwas ideologiefreier anzuschauen.
Es ist wichtig, jetzt das nötige Wissen und die Grundlagen zu erarbeiten, die wir benötigen, um künftige Entscheide über den Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke zu treffen. Hier, Kollege Zopfi, meine ich, sind die Grundlagen nicht gelegt. Wir wissen nicht, unter welchen Bedingungen die heutigen Kernkraftwerke um zehn Jahre verlängert würden. Welches wären die Rahmenbedingungen? Das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz müssten meiner Meinung nach angepasst werden, wenn es darum geht, die Laufzeit von Gösgen und Leibstadt um zehn Jahre bis 2039 bzw. bis 2044 und als Option zur Garantierung der langfristigen Stromversorgungssicherheit - langfristig, Kollege Zopfi - bis 2040, 2050 zu verlängern. Es ist doch allen klar, dass die Kernenergie kurzfristig keine Option ist. Aber langfristig, um die Stromversorgungssicherheit und den CO2-freien Strom zu garantieren, glaube ich, ist es der Realität geschuldet, dass die Option dazu eben auch einmal dargelegt wird. Das wird unter Ziffer 4 des Postulates angesprochen. Wie immer wir, wir alle, in Zukunft über die Option Kernenergie entscheiden, wir brauchen dafür Entscheidungsgrundlagen, und wir brauchen sie bald.
Deshalb beantrage ich Ihnen Annahme aller vier Ziffern des Postulates Burkart.