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Schmid Martin · Ständerat · 2024-03-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-06

Wortprotokoll

Ich darf hier für die nächsten vier Geschäfte die Kommission vertreten. Sie stehen alle im Zusammenhang mit den erneuerbaren Gasen, wobei ich gerade meine Interessenbindung als Präsident des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie offenlege. Die Motionen, so viel vorweg, waren in der Kommission nicht umstritten. Die Kommission beantragt Ihnen, alle vier anzunehmen. Wir behandeln sie jetzt nacheinander.

Die erste Motion 23.3019 der UREK-N behandelt die Rahmenbedingungen für eine erneuerbare Gasversorgung. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass der Anteil erneuerbaren Gases sukzessive erhöht wird. Mögliche Instrumente sind eine steigende Mindestquote oder finanzielle Anreize. Das langfristige Ziel ist es, eine zu hundert Prozent erneuerbare Gasversorgung zu erreichen. Damit das möglich ist, müssen alle Potenziale im Inland, aber auch im Ausland berücksichtigt werden. Insbesondere muss auch das importierte erneuerbare Gas berücksichtigt werden, und alle Rahmenbedingungen zum Import von erneuerbarem Gas aus dem Ausland müssen geklärt werden.

Zur Begründung führt die Kommission aus, dass wir, wenn wir die Dekarbonisierung erreichen und die Energieversorgung sicherstellen wollen, nicht nur die Elektrizität dafür haben müssen, sondern höchstwahrscheinlich auch sehr viel erneuerbares Gas. Dieses kann nur teilweise im Inland produziert werden. Es wird Importe von erneuerbarem Gas brauchen, und dafür sind auch die Rahmenbedingungen entsprechend zu klären. Das erneuerbare Gas soll im Inland produziert werden, wofür es eine Unterstützung braucht. Gleichzeitig sollen insbesondere auch die ausländischen Importe geklärt werden. Das ist ein zentraler Bereich in diesem Kontext.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat die Motion mit 133 zu 52 Stimmen angenommen. In unserer Kommission war das Anliegen auch unbestritten. Wir haben festgestellt, dass im CO2-Gesetz schon Massnahmen vorgesehen sind. Es sind erste gesetzliche Grundlagen für finanzielle Anreize für die Produktion von Gas aus erneuerbaren Quellen, das eingespeist wird, geschaffen worden. Auch die Anrechnung von virtuell importiertem Biogas bei den Unternehmen - darüber haben wir hier auch im Rahmen des CO2-Gesetzes diskutiert - wurde aufgenommen. Die Annahme der Motion führt dazu, dass wir das mit zusätzlichen Massnahmen verstärken und unterstützen und insbesondere die Frage der Importe klären. Denn das ist ein offener Punkt.

Die Motion war in der Kommission unbestritten, und wir beantragen Ihnen die Annahme der Motion.

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