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Hess Erich · Nationalrat · 2024-03-06

Hess Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-06

Wortprotokoll

Sehr geehrter Herr Nationalrat Ritter, ich habe eine Frage zu Artikel 53, zu Ihrem ursprünglichen Antrag, den Sie in der Kommission gestellt haben und der jetzt auf der Fahne übernommen worden ist. Dort verlangen Sie den Nachweis, dass die Mehrwertsteuer nicht zurückverlangt worden ist. Sprich: Wenn ich die Mehrwertsteuer nicht zurückverlangt habe, kann ich auch nicht nachweisen, dass ich sie nicht zurückverlangt habe. Wenn ich mit einer Parfümflasche, die ich im Ausland gekauft habe, in die Schweiz zurückfliege, kann ich ja nicht beweisen, dass ich die Mehrwertsteuer nicht zurückverlangt habe, dies im Gegensatz zum Duty-free-Laden, wo ich die Mehrwertsteuer gar nicht erst bezahlt habe und vielleicht einen Nachweis auf der Kaufquittung habe. Wie kann ich das nachweisen, wenn ich auf keinem Grenzposten war?