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Baumann Kilian · Nationalrat · 2024-03-06

Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2024-03-06

Wortprotokoll

Artikel 113 BAZG-VG betreffend das Tragen und den Einsatz von Waffen und Hilfsmitteln ist sehr allgemein und offen formuliert. Der vorliegende Minderheitsantrag möchte diese Formulierung präzisieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit sollen nur dann Waffen tragen dürfen, wenn sie bei ihrer Tätigkeit tatsächlich einer möglichen Bedrohung ausgesetzt sind, und nicht, wenn sie einer Bedrohung nur ausgesetzt sein können. Bei vielen Tätigkeiten des Zolls, etwa im Bereich der Warenabfertigung, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinerlei Bedrohung ausgesetzt. Es ist nicht ersichtlich, warum auch Mitarbeitende in solchen Funktionen bewaffnet werden sollen. Die offen gehaltene Formulierung, wie sie der Bundesrat beantragt, ermöglicht aber auch die Bewaffnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in solchen Funktionen. Sie führt zu einer grundsätzlichen Ausweitung der Bewaffnung von rund 2000 auf 3000 Mitarbeitende des Zolls, was ungerechtfertigt und nicht bedarfsgerecht ist.

Der vorliegende Minderheitsantrag will die Ausweitung der Bewaffnung auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschränken, welche bei ihrer Tätigkeit tatsächlich auch möglichen Bedrohungen ausgesetzt sind. Dieser Antrag wurde auch von der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates gestellt, und Garanto, die Gewerkschaft des Zollpersonals, unterstützt das Anliegen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.

Jetzt noch zur Minderheit Ryser, deren Begründung ich übernehme: Artikel 188 verpflichtet das Personal von Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiberinnen, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit beim Aufgabenvollzug unentgeltlich zu unterstützen. Die Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiberinnen sind in der Regel nicht direkt an den Verfahren beteiligt. Die Kontrollen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit durchgeführt, doch für die Durchführung bestimmter Kontrollen, vor allem im Bereich des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs, ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auf die Unterstützung von Spezialistinnen und Spezialisten angewiesen. Dabei geht es etwa um das Manövrieren, Rangieren oder Sichern der zu kontrollierenden Fahrzeuge. Dafür braucht es speziell ausgebildetes Personal, worüber das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nicht verfügt. Die komplette Streichung von Artikel 188, wie von der Kommissionsmehrheit verlangt, würde bedeuten, dass das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eigens entsprechend spezialisiertes Personal zur Verfügung stellt, um Kontrollen im Bereich des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs durchzuführen, was wir als nicht zielführend erachten.

Um einen reibungslosen und sicheren Vollzug der Kontrollen mit einem verhältnismässigen Aufwand zu gewährleisten, bitte ich Sie, bei Artikel 188 dem Bundesrat zu folgen und somit dem Antrag der Minderheit Ryser zuzustimmen.