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preparatory:AB 335395

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-03-06

Wortprotokoll

Im vorigen Block 4 habe ich Sie gebeten, zu verhindern, dass Zoll- und Grenzwachtbeamte bei weniger Kontrolle durch die Justiz mehr Kompetenzen erhalten, als dies bei der Polizei der Fall ist. Hier nun sollen die Mitarbeitenden von Zoll und Grenzwacht sogar Geheimdienst, sogar "Schlapphüte" spielen. Ja, Sie hören richtig, hier kommt das nächste Scheunentor. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) soll die Kompetenz erhalten, Informationen über religiöse, weltanschauliche und politische Ansichten sowie Informationen zur Gesundheit zu erheben, zu speichern und zu bearbeiten. Sagen Sie Nein dazu!

Solche Angaben gehören zu den besonders schützenswerten Daten. Was heisst das? Das heisst, dass dafür laut dem Datenschutzgesetz eine formal-gesetzliche Grundlage zur Bearbeitung bestehen muss. Warum verlangt das Gesetz eine formal-gesetzliche Grundlage? Die Überlegung dahinter ist klar: Mit dieser Formulierung im Datenschutzgesetz wollte der Gesetzgeber den Bundesrat, aber auch sich selbst dazu zwingen, bei besonders schützenswerten Daten eben auch besonders konkret und präzise zu legiferieren und den Umfang, die Grenzen und den erlaubten Zweck der Datenbearbeitung präzise festzuschreiben. Genau das findet hier überhaupt nicht statt.

Die Datenerhebung und -bearbeitung wird im vorliegenden Entwurf sehr offen und ungenau geregelt. Zu diesem Schluss kommt übrigens auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte. Ja, religiöse, weltanschauliche, politische Ansichten sind relevant, aber nur im Kontext von Terrorismus und ähnlichen Verbrechen. Für ihre Bekämpfung sind der Nachrichtendienst des Bundes und das Fedpol zuständig, nicht der Zoll.

Wenn Sie nun einwenden, das sei doch vielleicht auch für den Zoll relevant, erkläre ich Ihnen gerne an einem Beispiel, weshalb es diese Berechtigungen für das Funktionieren des Zolls nicht braucht. Wenn das Fedpol oder der Nachrichtendienst zum Schluss kommt, dass eine bestimmte Person X - zum Beispiel, weil sie gefährlich ist - an der Grenze oder überall, wo man sie ausfindig macht, festgehalten werden muss, dann reicht es gewissermassen, diese Person auszuschreiben, damit der Zoll weiss: Okay, wenn diese Person in die Kontrolle kommt, dann ist sie zu packen. Aber dafür braucht es keine Informationen darüber, welche Gründe und welche Analysen vorliegen und welche gesundheitlichen und politischen Haltungen diese Person hat.

Es soll auch nicht Aufgabe der Zollmitarbeitenden sein, hierzu selbst Daten zu sammeln, zu bearbeiten, zu analysieren und auszuwerten. Machen Sie aus den Angestellten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit keine Schlapphüte.

Restons précis et clairs. Respectons les compétences respectives: la police - la police, les douanes - les douanes, les services secrets - les services secrets. Il ne faut pas mélanger les pommes et les poires.