preparatory:AB 335396
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06
Wortprotokoll
Beim letzten Block bitte ich Sie, überall der Mehrheit zu folgen.
Zuerst zu Artikel 117 des BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes: Hier will die Mehrheit gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf präzisieren, dass die Datenbearbeitung des BAZG auch bei der Erfüllung von kantonalen polizeilichen Aufgaben, die das BAZG aufgrund von Vereinbarungen mit den Kantonen übernimmt, geregelt werden soll. Würde das nicht geregelt, wäre die Aufgabenerfüllung, die auf Vereinbarungen basieren würde, für die Kantone praktisch nicht mehr möglich. Deshalb schlägt Ihnen die Kommission vor, diese Ergänzung vorzunehmen. Der Antrag der Minderheit I (Ryser) ist abzulehnen, weil sie zusätzliche Bestimmungen verlangen würde, die nicht nötig sind und die wir nicht unterstützen. Die Minderheit II (Ryser) will dann die Fassung des bundesrätlichen Entwurfes wieder aufnehmen, die aber, wie gesagt, zu wenig weit geht und das BAZG bei der Übernahme von Aufgaben von Kantonen einschränken würde.
Bei Artikel 122 bitte ich Sie, die nächste Minderheit, den Antrag der Minderheit Glättli, abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es geht hier darum, dass das BAZG verpflichtet ist, auch Propagandamaterial sicherzustellen. Wenn Propagandamaterial sichergestellt werden soll, muss eruiert werden, wofür diese Propaganda gemacht wird; deshalb sind diese Daten auch in den Bereichen zu erheben, die Herr Glättli erwähnt hat. Es gehört also dazu, dass diese Daten erhoben werden; man soll und muss das machen.
Bei Artikel 131 Buchstabe g des BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes will die Minderheit Wermuth eine Einschränkung bei der Fahndung nach Waren, Personen und Transportmitteln ins Gesetz schreiben. Diese Einschränkung ist abzulehnen, weshalb der Mehrheit zu folgen ist.
Ebenfalls ist bei Artikel 151 BAZG-VG der Mehrheit zu folgen und der Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Der Antrag der Mehrheit entspricht dem geltenden Recht. Es ist nicht einzusehen, warum neu eine Einschränkung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Bekanntgabe von Daten, vorgenommen werden soll.
Auch bei Artikel 152 BAZG-VG entspricht der Antrag der Mehrheit heute geltendem Recht, und daran soll nichts geändert werden. Die Zusammenarbeit mit der Frontex soll wie im bisherigen Rahmen möglich sein, weshalb hier der Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen ist.
Dann gibt es, wie gehört, noch den Einzelantrag Fivaz Fabien. Ich bitte Sie, auch diesen abzulehnen. Er betrifft ein Anliegen, das wiederum die Kantone in die Diskussion eingebracht haben und das von der Arbeitsgruppe Hofmann stammt. Die SiK hat festgehalten, dass die Bestimmung bleiben muss, damit die Aufgaben erfüllt werden können.
Wir sind nun beim letzten Block der Beratung der Totalrevision des Zollgesetzes angelangt. Bei dieser Gelegenheit danke ich den Mitgliedern der Kommission für ihre grosse Arbeit bei dieser sehr umfassenden Gesetzesrevision. Wir haben diese Vorlage an acht Sitzungen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben beraten, bis sie heute in die Detailberatung des Rates gebracht worden ist. Das war eine grosse Arbeit. Ebenso danke ich der Arbeitsgruppe Hofmann und der SiK, die die Anliegen der Kantone in unsere Kommission eingebracht haben. Auch danke ich herzlich dem Bundesrat und der Verwaltung. Sie haben unsere Beratung sehr gut unterstützt. Sie erarbeiteten und gaben jeweils Stellungnahmen ab, und wir konnten uns auf diese Unterlagen stützen. Es waren sehr gute Unterlagen, es hat eine gute Diskussion gegeben, und dafür danke ich Ihnen allen nochmals ganz herzlich. Ohne die Unterstützung all dieser Personen wären wir nicht hier, wo wir heute stehen. Besten Dank.