Aeschi Thomas · Nationalrat · 2024-03-06
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-06
Wortprotokoll
Meine zwei Minderheitsanträge befinden sich auf den Seiten 96 und 97 der Fahne. Bei Artikel 151 geht es um die Bekanntgabe an Behörden anderer Staaten sowie an supranationale und internationale Organisationen. Hier schlägt uns der Bundesrat vor, dass folgende Daten bekannt gegeben werden dürfen: Personendaten, notabene einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten; weiter auch Daten, die auf einer Risikoanalyse beruhen; Daten, die auf einem Profiling oder einem Profiling mit hohem Risiko beruhen. Bevor wir hier die Kompetenz, besonders schützenswerte Personendaten ans Ausland abzugeben, einfach an ein Bundesamt abtreten, möchte ich Sie schon bitten, datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten und diese Kompetenz nicht einfach so mit einer Generalvollmacht an das BAZG zu delegieren.
Das Gleiche gilt beim zweiten Minderheitsantrag zu Artikel 152, eine Seite weiter auf der Fahne. Hier geht es um die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Auch hier will der Bundesrat, dass wir oder dass das BAZG der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache folgende Daten bekannt geben darf: Daten von Personen, die die Aussengrenzen unbefugt überschritten haben; Fahrzeugkennzeichen und Fahrzeugidentifizierungsnummern; Schiffs- und Luftfahrzeugkennungen usw. usw. Wenn das nur Ausländerinnen und Ausländer betreffen würde, hätte ich kein Problem damit, aber hier werden auch schützenswerte Daten von Schweizerinnen und Schweizern einfach so an die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache abgegeben. Ich bitte Sie, diesen Passus zu streichen.
Bei den anderen Minderheitsanträgen - Ryser, Glättli und Wermuth - bitte ich Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen.