Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-06
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die geltenden rechtlichen Grundlagen geeignet sind, um wirkungsvoll gegen die Finanzierung von Terrororganisationen vorzugehen und die Reputation der Schweiz zu schützen. Die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT) führt zudem regelmässig Risikoanalysen durch. Der letzte nationale Bericht stammt aus dem Jahr 2021.
Der Bundesrat hat die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente und Möglichkeiten genutzt, um auf den beispiellosen terroristischen Angriff auf die israelische Zivilbevölkerung zu reagieren. Ich möchte zwei Punkte erwähnen:
1.[NB]Die Finanzierung von Terrorismus ist heute in der Schweiz bereits unter Strafe gestellt. Dies umfasst selbstverständlich auch die Finanzierung der terroristischen Aktivitäten der Hamas. Das Gesetz zum Verbot der Hamas, das aktuell in der Vernehmlassung ist, würde hier aber zusätzlich Klarheit bringen. Eine konkrete Verbindung zu einer terroristischen Tat oder zu terroristischer Propaganda wäre nicht mehr erforderlich, damit Spenden für die Hamas oder ihr nahestehende Organisationen, Gruppierungen und Personen verboten und somit strafbar sind. Jegliche Vermögenswerte, die in einem Zusammenhang mit der Hamas stehen, müssen gemeldet und gesperrt werden. Der Missbrauch des Schweizer Finanzplatzes für die Finanzierung von Tätigkeiten der Hamas wird somit zusätzlich erschwert. Das ist in der Pipeline.
2.[NB]Die Schweiz hat Sanktionsmassnahmen gegenüber dem Iran erlassen. Damit müssen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sanktionierter iranischer Personen, Unternehmen und Organisationen gesperrt und dem SECO unverzüglich gemeldet werden. Zusätzlich wirken die Sekundärsanktionen der USA. Der Bundesrat konnte bis heute keine Verletzung der Sanktionsbestimmungen im Finanzbereich gegenüber dem Iran feststellen. Der Bundesrat ist einfach der Meinung, dass ein weiterer Bericht an der Ausgangslage nichts ändert; das ist kein Mehrwert.
Ich habe es gesagt: Die Hamas-Gesetzgebung ist jetzt in der Vernehmlassung. Bereits vernehmlasst wurde das Geldwäschereigesetz. Wir sind an der Auswertung der Vernehmlassung. Das Gesetz wird Ihnen wahrscheinlich im Sommer zugestellt, vorausgesetzt, der Bundesrat kann die Botschaft vorher verabschieden. Dann wird es auch ein Register der wirtschaftlich Berechtigten geben, und das ist zentral. Wir haben dort also ein Instrument. Ich werde Ihnen dann für die Unterstützung danken - die Vernehmlassung ist nicht gerade ermutigend, muss ich Ihnen sagen. Es wird relativ schwierig sein, das durchzuziehen. Aber das sind die Instrumente, die zusätzlich wirken.
Der Bundesrat sieht im Moment keinen Mehrwert darin, unsere Leute mit einem weiteren Bericht zu beschäftigen.
Aber Herr Nordmann hat eine Frage, ich antizipiere das.