Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2003-05-06
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-06
Wortprotokoll
Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 1 hängen zusammen; beide Absätze betreffen die Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV. Sie wissen, dass im heute geltenden Recht Selbstständigerwerbende einen Beitrag von 7,8 Prozent auf ihrem Erwerbseinkommen an die AHV bezahlen. Sie bezahlen mehr als die Angestellten, da sie beide Seiten begleichen müssen, nämlich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. So gesehen bezahlen sie aber mit 7,8 Prozent weniger als die Unselbstständigerwerbenden.
Der Bundesrat wollte diesen Anteil für die Selbstständigerwerbenden um 0,3 Prozent auf 8,1 Prozent anheben, was in der ersten Lesung in unserem Rat keine Mehrheit fand. Der Ständerat hat einen Kompromiss beschlossen und den Beitragssatz um 0,1 Prozent auf 7,9 Prozent angehoben. Ihre Kommission ist diesem Entscheid ganz knapp nicht gefolgt; sie hält mit 11 zu 10 Stimmen am heute geltenden Beitragssatz von 7,8 Prozent fest. Die Erhöhung um 0,1 Prozent ergäbe rund 20 Millionen Franken Mehreinnahmen.
Ich muss Sie als Sprecherin der Kommission bitten, der Mehrheit zuzustimmen. Persönlich bin ich für den Kompromissvorschlag der Minderheit.