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Flach Beat · Nationalrat · 2024-03-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-03-11

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, zum gleichen Themenkreis, nämlich zu Artikel 22 Absatz 3 - hier haben wir neben dem Antrag der Mehrheit drei Minderheitsanträge -, kursieren verschiedene Aussagen von verschiedenen Organisationen, die jeweils behaupten, ihr Vorschlag würde die geltende und bewährte Praxis bestätigen. Der Bundesrat bestätigt und schreibt eigentlich nur die geltende, bewährte Praxis zwischen Kanton, BAZL usw. fest. Es gibt aber auch die Meinung, dass der Antrag der Minderheit I (de Montmollin) die Praxis genauer festschreibe. Können Sie sagen, was gilt? Wer schreibt die Praxis genauer ins Gesetz und sorgt für mehr Rechtssicherheit: der Antrag der Minderheit I oder der Antrag der Mehrheit gemäss Entwurf des Bundesrates?