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preparatory:AB 335839

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-11

Wortprotokoll

In Block 1 geht es um die Lärmvorschriften bei der Erteilung von Baubewilligungen. Die Minderheit Graber zu Artikel 16 Absatz 3bis, Artikel 18 Absatz 1bis und Artikel 25 Absatz 1bis wurde zurückgezogen. Der Einzelantrag Hurter Thomas lag der Kommission selbstredend nicht vor, weshalb ich dazu auch nicht Stellung nehmen kann.

Zur Minderheit Flach zu Artikel 22 Absatz 1: Die Mehrheit möchte hier analog zum Ständerat das Prinzip der Verhältnismässigkeit quasi als Generalklausel für die Bestimmungen von Artikel 22 ins Gesetz schreiben. Die Mehrheit der Kommission ist sich natürlich bewusst, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip ohnehin gilt. Sie ist aber eben der Meinung, dass gerade im Lärmbereich diesem Prinzip häufig zu wenig Rechnung getragen wird, ihm in der Praxis zu wenig Nachdruck verliehen wird.

Die Minderheit Trede zu Artikel 22 Absatz 1bis sieht ein Konzept vor, welches grundsätzlich von demjenigen der Mehrheit abweicht. Bevor über Ausnahmen im Sinne etwa der Lüftungsfensterpraxis bei einzelnen Wohnungen entschieden würde, müssten im Strassenverkehr, im Bahnverkehr usw. Emissionsbegrenzungsmassnahmen getroffen werden. Dies würde aus Sicht der Mehrheit wiederum zu jahrelangen Verzögerungen beim Bau neuer Wohnungen führen. Man darf hier Bewilligungsverfahren für einzelne Wohnobjekte, zum Beispiel an einer Strasse, nicht mit Sanierungsprojekten für ganze Strassenzüge vermischen.

Bei der Minderheit Flach zu Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe a0, a und Absatz 2bis kommen wir zumindest beim Lärmschutz zum eigentlichen Kern der Vorlage. Hier geht es wohlgemerkt nicht um die Frage, wo eingezont wird, sondern darum, wie in bestehenden Baugebieten die Interessenabwägung zwischen Siedlungsentwicklung auf der einen Seite und Lärm- und Gesundheitsschutz auf der anderen Seite erfolgen soll. Ich möchte an die ständerätliche Debatte erinnern, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Stadtpräsidentin von Zürich in den Anhörungen angemerkt hat, dass nach dem Bundesgerichtsurteil, in welchem die Lüftungsfensterpraxis gekippt wurde, allein in der Stadt Zürich der Bau von etwa 3000 Wohnungen blockiert wurde.

Hier liegen nun verschiedene Konzepte vor. Der Ständerat ging besonders weit. Er wollte, dass die Bewilligung auch erteilt werden kann, wenn es kein einziges Fenster gibt, welches die Lärmimmissionsgrenzwerte einhält, es aber eine kontrollierte Lüftung gibt. Das ging auch der Mehrheit Ihrer UREK zu weit. Sie hat diesem Beschluss ein alternatives Konzept gegenübergestellt; ich würde das mal "erweiterte Lüftungsfensterpraxis" nennen.

Es gibt gemäss Konzept der Mehrheit drei Fälle, bei denen es auch bei überschrittenen Immissionsgrenzwerten eine Baubewilligung gibt. Im ersten Fall gibt es eine Komfortlüftung plus ein Lüftungsfenster. Im zweiten Fall haben Sie einen Aussenraum zur privaten Nutzung, wo die Grenzwerte eingehalten werden, plus ein Lüftungsfenster. Im dritten Fall verfügt die Hälfte aller Räume über ein Lüftungsfenster. Das ist das Konzept der Mehrheit.

Dem gegenüber steht die Minderheit Flach. Bei der Minderheit Flach gibt es im Prinzip nur einen Fall. Sie kriegen die Baubewilligung trotz Überschreitung, wenn Sie in jedem Raum mindestens ein Lüftungsfenster vorweisen können. Die Mehrheit ist überzeugt, dass mit ihrer Version der[NB]grösste[NB]Beitrag[NB]zur Linderung der Wohnungsnot geleistet werden kann, insbesondere in den grossen Städten und Agglomerationen.

Der Antrag der Minderheit Suter zu Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe c wird von der Mehrheit abgelehnt. Die Minderheit möchte hier das Konzept der Alarmwerte einführen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Baubewilligung erteilt werden kann, wenn die Voraussetzungen von Artikel 22 Absatz 2 Buchstaben a0, a und b erfüllt sind.

Dann zur Fluglärmdiskussion in Artikel 22 Absätze 3 bis 5 und in Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe d: Auch da gibt es verschiedene Konzepte. Die Mehrheit will in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Ständerat die heutige Regelung pragmatisch im Gesetz festhalten. Diese soll nicht von den neuen Bestimmungen in Absatz 2 übersteuert werden. Sie finden das alles auf Seite 60 und 61 der bundesrätlichen Botschaft ausgeführt. Die Minderheit de Montmollin will mit einem neuen Absatz 4 für Fluglärm detailliertere Bestimmungen einführen, welche der Rechtssicherheit dienen sollen. Für die Mehrheit der Kommission bringt das gegenüber der Variante des Bundesrates und des Ständerates keinen Mehrwert, umso weniger, als auch diese Formulierung[NB]unbestimmte[NB]Rechtsbegriffe wie etwa "ein erhöhtes Interesse bezüglich der Siedlungsentwicklung nach innen" beinhaltet. [PAGE 402]

Sollte die Minderheit I (de Montmollin) zur Mehrheit hier im Rat werden, dann wäre in der Differenzbereinigung im Detail zu prüfen, was die Auswirkungen wären und ob die Formulierung richtig gewählt wurde. In der deutschsprachigen Version etwa bezieht sich der Einleitungssatz von Absatz 4 nicht auf den Bau von Wohnungen, sondern auf denjenigen der ortsfesten Anlage, also zum Beispiel auf den Bau neuer Flughafenteile.

Die Minderheiten II (Suter) und III (Masshardt) führen nach Ansicht der Kommissionsmehrheit zu einer Verschärfung der Lärmvorschriften und damit zu weniger Wohnungsbau.

Schliesslich noch zu den Absätzen 6 und 7, die gemäss den Minderheiten Suter neu eingefügt werden sollen: Der beantragte Absatz 6 bringt gegenüber dem geltenden Recht aus Sicht der Kommissionsmehrheit keinen Mehrwert. Wird zum Beispiel für einen Wohnungsumbau in einem Haus an einer lärmbelasteten Strasse eine Bewilligung aufgrund der neuen, erweiterten Lüftungsfensterpraxis erteilt, so hebt das selbstverständlich die allfällige Sanierungspflicht für die Strasse nicht auf.

Auch mit dem neuen Absatz 7 wird die Mehrheit Ihrer Kommission nicht warm. Auch hier gilt es, die Bewilligung für einzelne oder mehrere Wohnungen nach Artikel 22 Absätze 2 und 3 von den Sanierungsmassnahmen der Lärmquelle zu unterscheiden. Das sind komplett unterschiedliche Verfahren, die nicht vermischt und nicht verlinkt werden sollen.

Zusammenfassend ersuche ich Sie im Namen der Kommission, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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