Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-11
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-11
Wortprotokoll
Bei einem Votum von 21 zu 0 Stimmen in der KVF-N habe ich hier einen schweren Stand. Trotzdem: Weshalb lehnt der Bundesrat die Motion ab? Es wurde vom Kommissionssprecher eigentlich schon richtig gesagt: Mit dem Abschnitt Morges-Perroy, der ins Ausbauprogramm vom 16.[NB]August 2023 aufgenommen wurde, wurde ein Betrag von 1,3 Milliarden Franken ins Investitionsprogramm aufgenommen. Das ist unbestritten. Unbestritten ist für den Bundesrat auch, dass die Zuverlässigkeit der Verbindung Lausanne-Genf erhöht werden muss, dass die Redundanz verbessert werden muss und dass das natürlich zum Ausbauprogramm bis 2050 gehört.
Es ist auch nicht so, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass nach dem Bau des Tunnels Morges-Perroy einfach aufgehört wird. Für den Ausbau der Strecke Lausanne-Genf hat das Bundesamt für Verkehr eine Studie in Auftrag gegeben. Die Studie zeigt, dass in einer ersten Etappe eben der Abschnitt Morges-Perroy ausgebaut werden soll. Am 16.[NB]August 2023 hat der Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft vorgeschlagen, diese Etappe zu realisieren. Es ist offensichtlich, dass wir mit der Strecke Morges-Perroy nicht die gesamte Strecke abdecken, aber wir machen damit einen wichtigen ersten Schritt. Als weiterer Schritt wird das BAV eine Vorstudie für den Abschnitt Nyon-Genf auslösen, um im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenausbau den notwendigen Raum für den Ausbau der Bahnlinie zu sichern. Zudem wird [PAGE 418] sich der Bundesrat im Rahmen der beiden Postulate 21.4366 und 21.4518 mit der Frage der Redundanz des Fernverkehrsnetzes unter spezieller Berücksichtigung der Strecke Lausanne-Genf befassen. Dieser Postulatsbericht soll Ende 2024 vorliegen.
Mit seinem Entscheid vom 16.[NB]August 2023 hat der Bundesrat das Anliegen der Motion aufgenommen und so weit wie zurzeit überhaupt möglich umgesetzt. Inhaltlich haben wir also keine Differenzen. In Ihrem Rat wurde in dieser Session die Vorlage zum Stand der Ausbauprogramme und zur Perspektive beraten. Der Bund kann damit nichts mehr daran ändern.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb weiterhin, die Motion abzulehnen.