Wicki Hans · Ständerat · 2024-03-11
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-11
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion möchte den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Anerkennung und Förderung von sozialen Unternehmen zu ermöglichen. Dazu werden exemplarisch einige Fördermöglichkeiten aufgeführt, etwa Angebote zur erleichterten Finanzierung; steuerliche Anreize, sich ökologisch, gesellschaftlich und kulturell zu engagieren; oder die spezielle Berücksichtigung von sozialen Unternehmen bei der öffentlichen Beschaffung. Zudem soll der Bundesrat die Förderung von sozialen Unternehmen in die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 einbinden.
Unter sozialen Unternehmen versteht die Motion solche, die nicht nur auf den eigenen Gewinn fokussiert sind, sondern auch das ökologische, soziale und kulturelle Wohl der Gesellschaft langfristig unterstützen. Doch hätten es diese im Markt gegenüber solchen Unternehmen, die nach Auffassung des Motionärs nur auf ihren Gewinn schauen, schwer. Deshalb brauche es entsprechende Rahmenbedingungen. Dabei wird generell auf andere europäische Länder verwiesen, welche die Förderung sozialer Unternehmen strategisch in ihre Sozial-, Wirtschafts- und Umweltpolitik integriert hätten.
Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Er verweist darauf, dass die Rahmenbedingungen für die Förderung des sozialen Unternehmertums in der Schweiz bereits heute günstig seien. Dies zeige auch der Monitor "Soziales Unternehmertum Schweiz 2020" des Vereins Sens. Das soziale Unternehmertum solle zudem weiterhin vom Privatsektor initiiert werden, umso mehr, als sich schwierige Abgrenzungsfragen stellen würden. Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Berücksichtigung von sozialen Unternehmen bereits gegeben seien.
Im Nationalrat wurde die Motion am 12.[NB]Juni 2023 allerdings mit 93 zu 80 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen.
Unsere Kommission folgt der Auffassung des Bundesrates: Die gesetzlichen Grundlagen für die Berücksichtigung der entsprechenden Unternehmen sind im heutigen Gesellschaftsrecht bereits vorhanden. Bei juristischen Personen kennen wir etwa Formen, die für Organisationen gedacht sind, welche nicht in erster Linie gewinnorientiert handeln, etwa für die Genossenschaften. Zudem würde es sehr schnell zu Ungleichbehandlungen zwischen Unternehmen kommen, wenn die einen einseitig gefördert würden; dies umso mehr, als eine Umsetzung der Motion schwierig wäre, denn eine Definition der entsprechenden Zielgruppe würde sehr herausfordernd. Immerhin würden tendenziell auch grosse Unternehmen darunterfallen; es lässt sich darüber diskutieren, ob das wirklich der Intention der Motion entspricht.
Übrigens gab es eine Umfrage bei Unternehmen, die gemäss dem Verein Sens als soziale Unternehmen angesprochen werden können. Die Frage lautete, welche Hürden aktuell für solche Unternehmen existieren. Gemäss den Antworten bestehen die wichtigsten Probleme in der Frage der Finanzierung und der Kundenbindung sowie der politischen Unterstützung. Das sind allerdings Aspekte, die nicht mit einer Anpassung des Gesellschaftsrechts verbessert werden können. Letztendlich liegt es in der Verantwortung der Unternehmen selber, die Gunst von Kunden und Banken zu erhalten. Auch ist daran zu erinnern, dass sich der Bund bereits heute stark in diesem Bereich engagiert, gibt es doch zahlreiche Subventionstatbestände.
Der Erfolg der bisherigen Massnahmen zeigt sich nicht zuletzt auch im Ergebnis einer Umfrage der Thomson Reuters Foundation. Diese hatte in 44 Ländern abgeklärt, wie die Rahmenbedingungen für die Gründung von sozialen Unternehmen sind, und - heureka! - die Schweiz kam dabei auf den neunten Rang, in das vorderste Viertel. Wir sind also auf Kurs.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen unsere Kommission mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.