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Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-12

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-12

Wortprotokoll

Ich freue mich darüber, dass Sie auf dem Weg sind, einen Kompromiss mit dem Nationalrat zu finden, der sehr im Sinne des Bundesrates ist. Wenn ich hier kurz das Wort ergreife, dann deshalb, weil ich damit zuhanden der Materialien klarstellen kann, wie die neuen Absätze zu interpretieren sind. Es geht dabei um die aufschiebende Wirkung der Beschwerde Dritter im Patenterteilungsverfahren. Der Ihnen nun vorliegende Antrag zu Ziffer I Artikel 59c Absatz 5 hält fest, dass sämtliche Beschwerden Dritter in Patenterteilungsverfahren grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben, dies unabhängig davon, ob sie sich nach Absatz 2 auf das Patentgesetz selbst oder nach Absatz 3 auf das Verwaltungsverfahrensgesetz stützen. Führt dagegen die Patentanmelderin oder der Patentanmelder selbst eine Beschwerde, bleibt alles beim [PAGE 196] Alten; hier hat[NB]eine[NB]Beschwerde[NB]selbstverständlich aufschiebende Wirkung.

Mit dem von Ihrer Kommission einstimmig beschlossenen Antrag entscheiden Sie sich für eine ausgewogene Lösung, nämlich einen Kompromiss zwischen den Beschlüssen des National- und des Ständerates. Der Bundesrat findet den Antrag Ihrer Kommission sinnvoll, sodass ich es kurz machen kann:

Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und den nun vorliegenden Antrag zu Ziffer I Artikel 59c Absatz 5 anzunehmen.