Strupler Manuel · Nationalrat · 2024-03-12
Strupler Manuel · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-12
Wortprotokoll
Es geht mit dem gleichen Thema weiter. Mit dieser Motion möchte ich erreichen, dass die Schreibtischtäter der Verwaltung sich an der Realität orientieren und nicht diejenigen bestrafen, welche in den letzten Jahren viel für die Förderung der Biodiversität auf offenen Ackerflächen getan haben, und dies meist freiwillig. Der Bundesrat soll deshalb beauftragt werden, die Verordnung und gesetzlichen Vorschriften zu den 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf den offenen Ackerflächen - falls sie nicht, wie vorletzte Woche vom Nationalrat gewünscht, gestrichen werden - so anzupassen, dass die Wiesen und Hecken der Qualitätsstufe II, welche auf und direkt angrenzend an Ackerflächen liegen, zusätzlich zu den vorgeschlagenen BFF-Ackerbauelementen angerechnet werden können.
Die Wiesen und Hecken der Qualitätsstufe II bieten fast über die gesamte Vegetationszeit ein Blüten- und ein Nahrungsangebot für Insekten und dienen verschiedenen Lebewesen als Rückzugsort. Zudem können dank der möglichen Schnittnutzung Problemunkräuter und vor allem ihre Verbreitung verhindert werden. Der vorgeschlagene Katalog anrechenbarer BFF-Elemente für die geforderten 3,5 Prozent auf den Ackerflächen beinhaltet verschiedene Ackerbauelemente. Jedoch fehlen darin, wie erwähnt, die extensiven Wiesen und Hecken der Qualitätsstufe II. Diese Flächen bringen aber, wie schon gesagt, genau in diesem Gebiet eine grosse Steigerung der Biodiversität und der Artenvielfalt. Deshalb wurden sie in der Vergangenheit in verschiedenen Kantonen auch schon massgeblich gefördert.
Mit dem vorgeschlagenen Flächenkatalog führen die aktuell geforderten 3,5 Prozent BFF auf Ackerflächen zu einer Reduktion genau dieser jetzt beschriebenen Flächen auf Grünland, die direkt neben oder auf ehemaligen Ackerflächen liegen. Denn sie werden weder gepflügt noch in Ackerflächen umgewandelt, damit dann die neuen 3,5 Prozent realisiert werden können. Die Betriebsleiter und -leiterinnen müssen nämlich optimieren, damit sie keine Produktionsflächen verlieren, auf denen sie Futter- oder Lebensmittel anbauen können. Speziell im Biolandbau ist der Respekt vor der weiterführenden Nutzung von BFF-Ackerbauelementen wie Buntbrachen, Blütenstreifen usw. nach deren zeitlichem Ablauf sehr gross. Denn trotz guter Pflege breiten sich darin Wurzelunkräuter aus, die aufgrund der fehlenden Möglichkeiten eines Herbizideinsatzes kaum und nur mit grossem Aufwand bekämpft werden können. Extensive Wiesen und Hecken der Qualitätsstufe II bilden dazu eine sinnvolle und wertvolle Alternative.
Genau deshalb unterstützen zahlreiche Biobauern, zumindest aus meinem Kanton, diese Motion. Sie sehen, dass es viel sinnvoller ist, eine extensive Wiese zu pflegen, als im Anschluss an Blütenstreifen, Blüteneinsaaten, Buntbrachen usw. extreme Probleme zu haben und für die Bekämpfung neuer Unkräuter grossen Aufwand betreiben zu müssen.
Bestrafen Sie also das freiwillige Engagement zahlreicher Landwirte nicht. Fördern Sie vor allem nicht, dass gute BFF-Flächen der Qualitätsstufe II unnötigerweise umgepflügt werden, nur um danach neue Massnahmen auf den Ackerflächen zu realisieren. Unterstützen Sie deshalb die Motion, und korrigieren Sie den Fehler, der mit der Umsetzung der 3,5 Prozent geschaffen wurde.
Der Herr Bundesrat hat vorhin darauf hingewiesen, dass ein Punktesystem oder andere Massnahmen viel Bürokratie bringen. Ich gebe da gerne noch einen Tipp mit: Streichen wir das unnötige Bürokratiemonster Digiflux, setzen wir etwas mehr auf die Förderung und vor allem die faire Entschädigung der Leistung der Landwirtschaft im Bereich Biodiversität. Schaffen wir kein neues Bürokratiemonster.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen. Mit der Motion unterstützen Sie vor allem die Landwirte, die schon freiwillig viel mehr als nötig, als gesetzlich gefordert für die Biodiversität tun. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.