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Stadler Simon · Nationalrat · 2024-03-13

Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-13

Wortprotokoll

Die WBK-N hat die Motion aus der Feder der WBK-S am 9.[NB]November 2023 behandelt. Mit 18 zu 7 Stimmen empfiehlt die WBK-N, die Motion anzunehmen. Die Motion verlangt erstens, dass der Bundesrat die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festlegt. Zweitens fordert die Motion: Falls sich die verschiedenen Projektinitiativen in Verhandlungen nicht auf ein gemeinsames Projekt einigen können, muss der Bundesrat ein Selektionsverfahren definieren, sodass im Sommer 2026 klar ist, welche Projektinitiative den Zuschlag erhält. Und drittens: Der Bund muss per Ende 2026 die entsprechende Finanzierungsabsicht vorlegen.

Wieso ist jetzt Ihre WBK für Annahme der Motion? Seit fünf oder mehr Jahren planen vier Projektinitiativen aus verschiedenen Landesteilen die nächste Landesausstellung. Der Bundesrat möchte frühestens 2028 einen Vorentscheid bezüglich einer nächsten Landesausstellung treffen. Für uns ist wichtig, dass die Initiativen Planungssicherheit erhalten. Uns ist aber auch bewusst, dass die Bundesfinanzen zum heutigen Zeitpunkt etwas in Schieflage geraten sind. Es ist jedoch wichtig, dass die verschiedenen Projektinitiativen Gewissheit erhalten, ob sie abbrechen müssen oder ob sie weiterplanen können. So ehrlich müssen wir gegenüber den verschiedenen Initianten sein. Aus diesem Grund sind wir davon überzeugt, dass die Motion zu unterstützen ist.

Der Bundesrat und die KdK haben im Juli 2022 eine gemeinsame Position in Bezug auf eine nächste Landesausstellung verabschiedet. Beide begrüssen die Durchführung einer "Landi". Daraufhin haben die Projektinitiativen ihre [PAGE 461] Arbeit vorangetrieben. Hier darf erwähnt werden, dass diese Initiativen bisher ohne Bundesgelder auskamen. Im März 2023 hat dann der Bundesrat alle überrascht, als er bekannt gab, dass er sich frühestens ab 2028 mit der Finanzierung einer nächsten Landesausstellung auseinandersetzen wolle. Dies hätte eine Projektverzögerung von mehreren Jahren zur Folge. Wir sind deshalb jetzt in der Pflicht, einen Vorentscheid zu treffen.

In Artikel 2 Absatz 2 der Bundesverfassung heisst es: Die Schweizerische Eidgenossenschaft "fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes". Wenn man heutzutage aber nach Wahlen oder Abstimmungen die Zeitungen dieses Landes liest, liest man vom Röstigraben, von einer Kluft zwischen Jung und Alt oder von Meinungsverschiedenheiten zwischen Stadt und Land. Gerade auch die Corona-Pandemie hat unsere Familien, Gemeinschaften und Vereine gespalten. Die Schweiz braucht mehr Zusammenhalt denn je. Wer auch die Vielfalt unseres Landes schätzt, Unterschiede achtet und unser Land liebt, der stärkt die Einheit. Die vier Projektinitiativen bieten hier die einmalige Gelegenheit, Stadt und Land, Jung und Alt, Ost und West, Nord und Süd zusammenzubringen.

Ich bitte Sie, Ihrer WBK zu folgen und die Motion anzunehmen.