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Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-13

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-13

Wortprotokoll

Das Obligationenrecht sieht heute einen unbezahlten Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit von insgesamt maximal einer Woche pro Dienstjahr vor. Anspruch auf diesen sogenannten Jugendarbeitsurlaub haben Arbeitnehmende, die nicht älter als 30 sind und die unentgeltliche Tätigkeiten für eine kulturelle oder soziale Organisation ausüben. Dieser Urlaub soll es jungen Arbeitnehmenden bis 30 Jahre erlauben, sich in der Jugendarbeit zu engagieren, und zwar ohne dass sie hierfür ihre Ferien- oder Freizeit opfern müssen.

Die gleichlautenden Motionen Schneider Schüttel und Riniker verlangen die Verlängerung der Dauer dieses Jugendurlaubes von einer auf zwei Wochen pro Dienstjahr. Mit dieser Verlängerung soll dem zunehmenden Problem begegnet werden, junge Arbeitnehmende für unentgeltliche Jugendarbeit zu finden, und damit soll die ursprüngliche Zielsetzung dieses Jugendurlaubes besser erreicht werden. Der Nationalrat hat die beiden Motionen oppositionslos angenommen, und auch Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig Annahme der Motionen.

Der Bundesrat unterstützt die vorgeschlagene Verlängerung aus folgenden Gründen: Das Engagement junger Arbeitnehmender in der ausserschulischen Jugendarbeit ist für die persönliche und die soziale Entwicklung von Jugendlichen wichtig und verdient Unterstützung. Umgekehrt sind die Kosten einer zusätzlichen Woche Jugendurlaub, der weiterhin unbezahlt ist, sehr beschränkt. Es resultieren hier keine Lohnkosten, weil es sich um einen unbezahlten Urlaub handelt. Aufgrund zusätzlicher Abwesenheiten können organisatorische Kosten anfallen, das schon.

Der Kreis der Personen, die einen solchen Urlaub beziehen können, ist beschränkt. Es sind Arbeitnehmende bis zum 30.[NB]Altersjahr, die sich für solche gemeinnützigen Tätigkeiten engagieren wollen. Gemäss den Statistiken des BFS über die Anzahl der Arbeitnehmer unter 30 Jahren und die Abwesenheiten lässt sich auch aus einer nur ungefähren Schätzung schliessen, dass Jugendurlaube derzeit selten in Anspruch genommen werden. Nach dem Willen des Bundesrates wäre bei einer Annahme der Motionen im Rahmen der Umsetzungsarbeiten jedoch nur schon aus Transparenzgründen in jedem Fall noch eine Analyse der Kostenfolgen der Verlängerung zu machen.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen des Bundesrates, den einstimmigen Beschlüssen des Nationalrates und Ihrer Kommission zu folgen. Ich nehme auch die Anregung mit, zu überprüfen, für welche Aktivitäten solche Jugendurlaube gewährt werden sollen.