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Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-13

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat kommt zum selben Schluss: Er anerkennt, dass auch Absolventinnen und Absolventen der Tertiärstufe B wichtige Fachkräfte für den Schweizer Arbeitsmarkt sind. Eine Ausnahme von den Höchstzahlen, so wie sie der Motionär vorsieht, würde jedoch zu Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit mit Artikel 121a der Bundesverfassung führen. Dazu kommt, dass die Drittstaatenkontingente seit 2019 nicht mehr vollständig ausgeschöpft wurden.

Les mêmes défis se sont déjà posés pour l'objet 22.067, relatif à la mise en oeuvre de la motion Dobler 17.3067, qui prévoyait des facilités d'admission pour les étrangers et les étrangères titulaires d'un diplôme universitaire suisse. Dans son message, le Conseil fédéral avait proposé une dérogation aux nombres maximums pour les ressortissants de pays tiers diplômés d'une haute école suisse et provenant de domaines où la pénurie de main-d'oeuvre qualifiée est avérée. Le Conseil national avait complété le projet du Conseil fédéral sur trois points et décidé, entre autres, que les personnes titulaires d'un diplôme du degré tertiaire B devaient également être exemptées des nombres maximums.

Der Ständerat beschloss jedoch, die Vorlage zum Geschäft 22.067 aufgrund des Widerspruchs zu Artikel 121a der Bundesverfassung an den Bundesrat zurückzuweisen. Stattdessen soll der Bundesrat verfassungskonforme Erleichterungen zur Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss wie zum Beispiel administrative Erleichterungen bei den Bewilligungsverfahren vorschlagen. Der Nationalrat folgte diesem Rückweisungsbeschluss im letzten Dezember.

Es ist auch dem Bundesrat wichtig, dass der Zugang zu Fachkräften aus Drittstaaten in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel möglichst einfach vonstattengeht. Wie das Staatssekretariat für Migration bereits am 22.[NB]Januar 2024 in der SPK-S ausgeführt hat, ist der Bundesrat gerne bereit, im Rahmen einer Neuauflage des Geschäfts auch die Absolventinnen und Absolventen der Tertiärstufe B zu berücksichtigen und zu prüfen, inwieweit für diese Personen Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang vorgenommen werden können. Das möchten wir prüfen. Entsprechende Arbeiten wurden im EJPD bereits aufgenommen.

Auch vor dem Hintergrund der Umsetzungsarbeiten zur Motion Dobler empfiehlt der Bundesrat weiterhin die Ablehnung der vorliegenden Motion.