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Haab Martin · Nationalrat · 2024-03-13

Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-13

Wortprotokoll

Auch Sie haben es bestimmt bemerkt: Die Unzufriedenheit der Landwirte und Landwirtinnen ist in ganz Europa spürbar, in unseren Nachbarländern zum Teil mit sehr unschönen Bildern. Auch in der Schweiz sind viele Bauern unzufrieden mit der momentanen Situation. Doch bis jetzt zeigen sie das mit mehrheitlich friedlichen Aktionen und sympathischen Auftritten. Vor allem die jüngere Generation zweifelt an der Perspektive der heimischen Nahrungsmittelproduktion und somit am Verfassungsauftrag für unsere Bauern, der da heisst: Ernährung der heimischen Bevölkerung mit nachhaltig produzierten Nahrungsmitteln. Diese Zweifel haben sehr viel mit den ausufernden administrativen Vorgaben zu tun, mit Vorgaben, welche in der Theorie erarbeitet wurden, aber in der Praxis nicht oder nur sehr schwer umsetzbar sind. Der bürokratische Ansatz für die Umsetzung der Vorgabe von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf Ackerflächen hat massgebend zu diesem Unmut beigetragen.

Meine Motion verlangt eine Verschiebung um ein Jahr, damit der Bundesrat die Anforderungen nochmals überprüfen und die dringend nötigen Anpassungen in Bezug auf diese Vorgaben ergänzen und ändern kann. Am 28.[NB]September des letzten Jahres hat der Ständerat die gleichlautende Motion Friedli Esther 23.3846 mit 30 zu 9 Stimmen gutgeheissen. Am 4.[NB]Dezember hat dieser Rat die Motion mit 119 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen ebenfalls klar angenommen. Der Bundesrat hat nun in seinem neuesten Verordnungspaket diesen Auftrag wahrgenommen und verschiedene Varianten vorgeschlagen, geprüft und in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung ist im Moment in Bearbeitung, und die verschiedenen Massnahmen werden von den Verbänden und den Akteuren geprüft.

Somit hat der Bundesrat die Forderung meiner Motion übernommen, und der Auftrag ist in Bearbeitung. Aus diesem Grunde ziehe ich meine Motion zurück.