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Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-13

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-13

Wortprotokoll

Der Motionär verlangt, dass die Vor- und Nachteile einer Zuwanderungsabgabe geprüft werden. Er kritisiert, dass der Bundesrat eine Zuwanderungsabgabe bisher nur oberflächlich geprüft habe.

Für den Bundesrat sprechen mehrere Gründe gegen das Postulat. Das wichtigste Argument zuerst: Eine Zuwanderungsabgabe wurde bereits mehrfach geprüft. Es trifft also nicht zu, dass eine vertiefte Auseinandersetzung fehlt. Bei der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung war die Zuwanderungsabgabe mehrfach ein Thema. Die Diskussionen wurden damals sehr breit geführt. Nebst der Zuwanderungsabgabe wurden auch andere Steuerungsinstrumente wie das Punktesystem diskutiert. Was die Arbeitskräfte aus Drittstaaten betrifft, hat sich der Bericht des Bundesrates zum Postulat Nantermod ausführlich mit der Zuwanderungsabgabe auseinandergesetzt. Dieser Bericht greift die Überlegungen über eine Abgabe auf, die seit dem Bestehen von Artikel 121a angestellt wurden. Dort haben wir sie also noch einmal zusammenfassend ausgeführt. Dieser Bericht analysiert sorgfältig alle Möglichkeiten zur Einführung einer solchen Abgabe. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss,[NB]dass[NB]die[NB]Nachteile[NB]eines solchen Modells die Vorteile deutlich überwiegen. Somit ist es, wie Herr Sommaruga gesagt hat, aus unserer Sicht eine Übung, die nichts bringt, sie erfordert Aufwand und eine Zeit, die wir besser investieren könnten.

Ein abgabebasiertes Zulassungssystem wäre schwierig umzusetzen und nur begrenzt anwendbar. Es würde nur für Fachkräfte aus Drittstaaten gelten, auf welche die Unternehmen angewiesen sind. Für eine gute Migrationssteuerung ist das bestehende Modell besser geeignet. Es gewährleistet, dass der Bedarf an qualifiziertem und weniger qualifiziertem Personal gedeckt werden kann. Von diesen Arbeitskräften [PAGE 231] profitieren sowohl die Unternehmen als auch die Schweizer Wirtschaft.

Sie mögen nun sagen, dass die Zuwanderungsabgabe nur für Arbeitskräfte geprüft wurde, aber nicht für den Familiennachzug oder den Asylbereich, die ebenfalls zur Zuwanderung beitragen. Das trifft nicht zu. Die Ausgangslage ist hier klar: Die Schweiz ist auch hier in verschiedenen Bereichen an internationale Verpflichtungen gebunden, beispielsweise beim Familiennachzug, beim Schutz von Personen aus dem Asylbereich oder beim Kindesschutz. Eine Zuwanderungsabgabe wäre damit nicht vereinbar.

Die Diskussionen über das Verhandlungsmandat mit der EU wurden in den Kommissionen auch geführt. Da wurde der Wunsch nach einer Zuwanderungsabgabe meines Wissens nicht explizit geäussert oder war zumindest nicht mehrheitsfähig und kam nicht zum Tragen. Deshalb haben wir das nicht berücksichtigt.

Die Grundlagenarbeiten wurden also gemacht. Davon abgesehen ist zu bedenken, dass die Einführung einer Zuwanderungsabgabe für Personen aus den EU/EFTA-Staaten mit der Personenfreizügigkeit nicht vereinbar wäre. Das bedeutet, dass wir die Freizügigkeitsabkommen mit der EU, der EFTA und allen Mitgliedstaaten neu verhandeln müssten. Eine solche Beschränkung des Freizügigkeitsrechts wäre für unsere europäischen Partnerinnen und Partner kaum annehmbar und würde dem übergeordneten Ziel des Bundesrates, den bilateralen Weg langfristig zu stabilisieren und weiterzuentwickeln, zuwiderlaufen.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, dieses Postulat abzulehnen.