Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2024-03-13
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-13
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat soll der Bundesrat damit beauftragt werden, eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz von Notstromaggregaten für die vollständige oder teilweise Deckung einer allfälligen Versorgungslücke durchzuführen. Dem Postulat vorausgegangen war meine Interpellation 21.4587, "Notstromaggregate für Notsituationen nutzen". Diese enthielt verschiedene Fragen zum Einsatz von Notstromaggregaten in Zeiten von Versorgungsengpässen. Insbesondere ging es dabei auch um die Frage, wieweit der Bau von Gaskraftwerken durch den koordinierten und zielgerichteten Einsatz von Notstromaggregaten obsolet würde.
Die Stellungnahme des Bundesrates vom 16.[NB]Februar 2022 zu dieser Interpellation war ernüchternd. Die Antworten des Bundesrates legten offen, dass das Konzept eines konzertierten Einsatzes solcher Aggregate nicht im Detail studiert worden war. Es war nicht bekannt, wie viele Notstromaggregate es in der Schweiz überhaupt gibt; die letzten Zahlen datierten von 2014. In der Zwischenzeit wurden in der Schweiz aber viele Datenzentren mit solchen Aggregaten gebaut. Es wurde in der Stellungnahme angenommen, nur ein Achtel der Anlagen wäre bereit, im Falle einer Knappheit einzuspringen. Diese Annahme ist nicht nachvollziehbar. Nicht darauf eingegangen wurde, dass diese Anlagen dezentral aufgestellt sind, was in einer Notversorgungssituation grosse Vorteile birgt. Weder die Kosten für die Integration wurden beziffert, noch wurde die Frage der Vorratshaltung vertieft abgehandelt. Anlagen im Gasnetz sind in einer vergleichbaren Situation wie Gasturbinen. Ölbetriebene Notstromaggregate dagegen könnten in einer Notlage wegen der Ölpflichtlager eventuell sogar besser versorgt werden, betreibt die Schweiz doch keine Pflichtlager für Erdgas.
Aus diesen Gründen habe ich seinerzeit mit dem vorliegenden Postulat nachgehakt. Ich darf nun aber feststellen, dass sich die Situation seit der Einreichung des Postulates deutlich verändert hat. Im Bundesamt für Energie ist das Bewusstsein für diesen Lösungsansatz als Alternative zum Bau von neuen Reservekraftwerken nun vorhanden, und es konnten auch schon entsprechende Leistungen aus Notstromaggregaten akquiriert werden. Nun geht es vor allem darum, die Unternehmungen dazu zu motivieren, ihre Notstromaggregate für den Mangelfall zur Verfügung zu stellen, und damit die Annahme der Verwaltung zu widerlegen, es sei nur ein Achtel der Anlageeigentümer bereit, sich entsprechend zu engagieren.
Vor diesem Hintergrund danke ich der Verwaltung für den Sinneswandel und ziehe das Postulat zurück.