Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Kamerzin, die Gesetzeslage ist klar. Der Bundesrat überprüft die Zinssätze für Covid-19-Kredite jährlich, und der Bundesrat passt diese Zinssätze auch der Marktentwicklung an. Den Kreditnehmern war dies bei der Kreditvergabe bekannt. Die Spielregeln waren bekannt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Covid-19-Kredite auch zu den aktuellen Zinsen von 1,5 bzw. 2 Prozent immer noch attraktiv sind, unterstützend wirken und für ein gesundes Unternehmen tragbar sein sollten. Zudem sind die Kredite für die Banken nicht gratis. Das Problem ist, dass die Banken den Leitzins der[NB]SNB[NB]haben,[NB]der[NB]heute[NB]1,75[NB]Prozent beträgt. Das heisst also, es ist ein Verlustgeschäft, und die Frage ist, wer das ausgleicht.
Es ist auch ein Anreiz für die Rückzahlung der Kredite. Es gibt jetzt Leute, die einen Teil zurück- oder fast zurückzahlen und noch einmal den gleichen Kredit zu den gleichen Bedingungen aufnehmen. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders, das ist auch eine Marktverzerrung. Dann gibt es Unternehmen, die Covid-19-Kredite zu günstigeren Bedingungen als andere erhielten, die jetzt Kredite zu den normalen Marktbedingungen aufgenommen haben. Das ist[NB]auch[NB]nicht[NB]wirklich[NB]korrekt,[NB]sondern es ist eine Marktverzerrung.
Eine Festlegung der Zinsen auf 0 Prozent bzw. 0,5 Prozent wäre eine Änderung der Spielregeln. Ich möchte Sie bitten, davon abzusehen, denn die Spielregeln waren tatsächlich bekannt. Die Rückzahlung der Kredite muss das oberste Ziel sein, auch für den Steuerzahler in diesem Land. Ich vertrete diese Steuerzahlerinnen und Steuerzahler als, sage ich jetzt, Hüterin der Bundeskasse. Diese Kredite müssen zurückbezahlt werden.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.