Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Die Schweizerische Nationalbank erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag zur Erleichterung und Sicherung des Funktionierens bargeldloser Zahlungssysteme, indem [PAGE 518] sie als Auftraggeberin und Systemmanagerin des Systems des Swiss Interbank Clearing (SIC) fungiert. Das SIC-System ist gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz von der Bewilligung und der Aufsicht durch die Finma ausgenommen. Dies liegt darin begründet, dass es sich beim SIC-System um eine Finanzmarktinfrastruktur handelt, die die SNB zur Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben betreibt oder betreiben lässt. Bei der Erfüllung ihrer geldpolitischen Aufgaben entscheidet die SNB gemäss Artikel 6 des Nationalbankgesetzes autonom und weisungsfrei. Eine Aufsicht durch die Finma oder eine andere Stelle würde somit der geldpolitischen Weisungsfreiheit der SNB zuwiderlaufen.
Der Bundesrat übt die verfassungsmässige Mitwirkung und Aufsicht bei der Verwaltung der SNB in Form verschiedener Ernennungs- und Genehmigungsbefugnisse aus. Die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der SNB obliegt gemäss Nationalbankgesetz hingegen dem Bankrat und nicht dem Bundesrat. Die nähere Ausgestaltung dieser Aufgaben wird im Organisationsreglement der SNB festgehalten, welches vom Bundesrat zu genehmigen ist.
Der Bundesrat erachtet die Ausübung der Aufsicht des Bundes über die SNB als verfassungskonform und die Übertragung gewisser Aufsichts- und Kontrollfunktionen an den Bankrat als angemessen. Daher sieht er keine Notwendigkeit für diese Motion.