Hess Erich · Nationalrat · 2024-03-14
Hess Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-14
Wortprotokoll
Da der Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen von den Parlamentariern und hauptsächlich von den Medien vielfach nicht richtig verstanden wird, möchte ich kurz auf den Hauptauftrag der GPK eingehen. Die beiden GPK, sprich die GPK des Ständerates und die GPK des Nationalrates, sind parlamentarische Aufsichtskommissionen. Als solche nehmen sie die parlamentarische Oberaufsicht der eidgenössischen Räte wahr. Geregelt ist dies hauptsächlich in Artikel 169 der Bundesverfassung sowie in Artikel 52 und weiteren Artikeln des Parlamentsgesetzes. Bei der Ausführung ihres Auftrages überprüfen die GPK hauptsächlich, ob die Bundesbehörden im Sinne der Verfassung und der Gesetze handeln und ob die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben richtig erfüllt werden. Zudem überprüfen sie die Rechtmässigkeit und Effizienz.
Weiter achten sie darauf, dass die vom Staat getroffenen Massnahmen sinnvoll sind und die Bundesbehörden ihren Entscheidungsspielraum angemessen nutzen. Dabei überprüfen sie auch wieder die Zweckmässigkeit. Schliesslich kontrollieren sie auch die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen mit Blick auf die vom Gesetzgeber gesetzten Ziele.
Die GPK erfüllen ihre Aufgaben, indem sie Inspektionen durchführen, die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit Evaluationen, das heisst mit Prüfungen, beauftragen, die jährlichen Geschäftsberichte des Bundesrates und des Bundesgerichtes sowie die Jahresberichte anderer Verwaltungseinheiten des Bundes prüfen und weitere Berichte behandeln, welche ihnen der Bundesrat und die Departemente zustellen müssen. Weiter besuchen sie Behörden und Dienststellen des Bundes, sie behandeln von Dritten eingereichte Aufsichtseingaben, und sie verabschieden Empfehlungen zuhanden des Bundesrates, der Departemente, der eidgenössischen Gerichte sowie der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und der Bundesanwaltschaft. Zudem überprüfen und kontrollieren sie ihre Empfehlungen. Die Arbeiten, die die GPK erledigen, werden einmal im Jahr - immer in der Frühjahrssession - in einem Bericht veröffentlicht. Sie alle haben diesen Bericht erhalten.
Die Arbeiten in der GPK sind vertraulich. Deshalb bitte ich alle, vor allem auch die Medienschaffenden, diese Vertraulichkeit zu respektieren und die Kommissionsmitglieder nicht zu löchern, um irgendwie Informationen aus der GPK zu erhalten. In Zukunft werden wir noch konsequenter Anzeige erstatten, wenn wir sehen, dass irgendwo Informationen aus der Kommission entweichen. Es kann nur funktionieren, wenn wir und die Bundesbehörden vertraulich zusammenarbeiten können und wenn wir diese Informationen auch vertraulich behandeln. Schliesslich werden alle unsere Berichte öffentlich oder werden im Jahresbericht veröffentlicht, wenn[NB]nicht[NB]schwerwiegende öffentliche Interessen dagegen sprechen.
Für den Einblick in gewisse einzelne Bereiche darf ich Nationalrat Müller-Altermatt, Nationalrätin Weichelt und Nationalrat Jost das Wort übergeben.