Jost Marc · Nationalrat · 2024-03-14
Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-14
Wortprotokoll
Ich berichte Ihnen aus den Tätigkeitsbereichen der Oberaufsicht über das Eidgenössische Finanzdepartement und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Ich habe drei Themen herausgegriffen.
Ich komme zuerst zur Rolle der Bundesbehörden bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Dort gab es Vorabklärungen der GPK. Die GPK führten verschiedene Anhörungen durch, in denen sie den damaligen Bundespräsidenten, die Vorsteherin des EFD sowie Vertreterinnen und Vertreter von Nationalbank und Finma zu ihrer jeweiligen Rolle beim Monitoring der Schwierigkeiten der Credit Suisse ab Herbst 2022 sowie während der eigentlichen Krise befragten. Zur Frage der Anwendung von Notrecht wurden zudem das Bundesamt für Justiz und externe Experten angehört.
Angesichts der grossen Tragweite der Ereignisse und der zahlreichen Akteure und deren unterschiedlichen Rollen sowie der zusätzlichen Instrumente, die einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Vergleich zu den GPK eben zur Verfügung stehen, sprachen sich die GPK in der Folge für die Einsetzung einer PUK aus. Die Vorabklärungen der GPK wurden in Übereinstimmung mit dem Parlamentsgesetz sofort eingestellt, als die eidgenössischen Räte hier am 7.[NB]bzw. 8.[NB]Juni 2023 die Einsetzung einer PUK beschlossen hatten. Nach Abschluss ihrer Arbeiten beschlossen die GPK, auf der Grundlage dieser rechtlichen Abklärungen einen Kurzbericht zuhanden der PUK zu verabschieden, welcher den Ablauf und die wichtigsten Leitlinien der Vorabklärungen der GPK zusammenfasst und einen Überblick über die Anhörungen bietet.
Ich komme zum zweiten Thema: Überprüfung der Verwaltungstätigkeit des BLW und des WBF im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Direktzahlungen. Die GPK-N beschloss im Berichtsjahr, die Arbeiten zur Verwaltungstätigkeit in diesen Bereichen abzuschliessen. Die Kommission liess sich insbesondere über das Verfahren zur Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zu verschiedenen Zonen und Gebieten, über die Behandlung von Gesuchen von Landwirten sowie über die differenzierte Praxis der Bundesbehörden bei der Anwendung von zonenabhängigen agrarpolitischen Massnahmen informieren.
Seit Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes 1999 ist das BLW für die Umsetzung der neuen rechtlich festgelegten Abgrenzungskriterien für Sömmerungsgebiete zuständig. Zwischen 1999 und 2000 arbeitete das Amt bei der erstmaligen Abgrenzung dieser Gebiete eng mit den Kantonen zusammen und stützte sich grösstenteils auf die bisherige kantonale Praxis. Seitdem können die Grenzen des Sömmerungsgebiets geändert werden, wenn sich herausstellt, dass die Erstabgrenzung fehlerhaft oder falsch war. Gegen sämtliche Verfügungen kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Anfang 2023 beendete nun die GPK-N ihre Arbeit zu diesem Thema, da sie gestützt auf die geltende Rechtsprechung und ihre Abklärungen zum Schluss gekommen war, dass die zuständigen Behörden bei der Abgrenzung und Zuordnung von landwirtschaftlichen Flächen korrekt vorgegangen waren.
Schliesslich war ein drittes Thema die Durchsetzung der Holzdeklarationspflicht durch das WBF. Ebenfalls im Berichtsjahr schloss unsere GPK ihre Arbeiten zur Aufsicht der Bundesbehörden über die Durchsetzung der Pflicht zur Deklaration der Art und Herkunft von Holz ab. Anlass für diese Arbeiten war eine Eingabe der Nichtregierungsorganisation Bruno-Manser-Fonds vom September 2020, in welcher wiederholte und nicht sanktionierte Verstösse von Ikea-Filialen gegen die Holzdeklarationspflicht angeprangert wurden.
Aus Sicht der Oberaufsicht war zu klären, ob die vorgesehenen Sanktionen angemessen eingesetzt werden und ob Massnahmen ergriffen wurden, um Verstösse gegen die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten zu bekämpfen. Die GPK-N stellte fest, dass die neue und abschreckende Strafverfolgungspraxis und die Verbesserungen bei den Kontrollen eine angemessene Bewältigung und Verbesserung der Situation darstellt. Sie hatten eine abschreckende Wirkung, und die Deklaration wird, wenn auch [PAGE 528] immer noch mangelhaft, doch besser vollzogen. Im Übrigen ist geplant, dass Anfang 2025 erneut eine Bestandesaufnahme der Qualität der Holzdeklaration vorgenommen werden soll.
Ich schliesse mit einem kurzen Überblick über die laufenden Evaluationen der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Im Berichtsjahr wurden Evaluationen zu den folgenden Themen publiziert: erstens zur Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch das BAG in der Corona-Krise, zweitens zur Kurzarbeit in der Corona-Krise, drittens zur Wirksamkeitsmessung in der internationalen Zusammenarbeit und viertens zur Behördenkommunikation vor Abstimmungen. Aktuell laufen Evaluationen zur Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone, zum Militärdienst mit Einschränkungen sowie zum System der nebenamtlichen Richterinnen und Richter. Neue Evaluationen wurden für das laufende Jahr erstens zu den Honorarkonsulaten, zweitens zur Planung von Bahninfrastrukturvorhaben und drittens zur Unabhängigkeit und Steuerung der Preisüberwachung beschlossen.