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Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-14

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-14

Wortprotokoll

Dass diese Frage kommt, habe ich vermutet. Sie ist allerdings nicht ganz einfach zu beantworten, weshalb ich ein bisschen ausholen muss.

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausgeführt hat, sieht er die Ursache für die beanstandete Komplexität der Vorlage - das haben wir ja von Herrn Addor ausführlich gehört - vor allem darin, dass der Entwurf die gestufte Wahlmöglichkeit der Eheleute übernimmt: den Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen annehmen. Demnach müssen die Eheleute in einem ersten Schritt wählen, ob sie an ihrem bisherigen Namen festhalten oder künftig einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Erst in einem zweiten Schritt erhalten die Eheleute die Möglichkeit, den Namen durch einseitige oder gemeinsame Erklärung weiter anzupassen und sich insbesondere für einen Doppelnamen zu entscheiden. Je nachdem, ob die Eheleute ihren Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen bilden, können die Kinder einen Doppelnamen tragen. Darüber hinaus bestimmt die erste Wahl auch die Reihenfolge der Namen bei der Bildung des Doppelnamens. Im Ergebnis entstehen so auf der einen Seite zwar zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten bei der Namenswahl, auf der anderen Seite lässt der Entwurf aber nicht alle denkbaren Namenskombinationen zu.

Eine wesentliche Vereinfachung könnte dadurch erreicht werden, dass die erwähnte erste Wahl gestrichen und dadurch eine einstufige Namenswahl ermöglicht würde, die jeder Ehegatte und jede Ehegattin für sich vornehmen kann. Folglich bestünde bei der Heirat für jeden Ehegatten und jede Ehegattin die Möglichkeit, den bisherigen Namen zu behalten oder den Namen zu ändern. Sollte der Name geändert werden, könnte entweder der Name des anderen Ehegatten übernommen und so ein gemeinsamer Familienname gewählt werden oder ein Doppelname aus den Namen beider Eheleute entstehen.

Auch der Name der gemeinsamen Kinder sollte von den Eltern einfach festgelegt werden können. So könnten sie sich dann für den Namen eines Elternteils oder für einen aus den Namen beider Eltern gebildeten Doppelnamen entscheiden. Die Anzahl der Namen für die Bildung eines Doppelnamens wäre, wie im Entwurf vorgesehen, auf zwei zu beschränken. Namensketten mit mehr als zwei Namen wären grundsätzlich nicht möglich.

Sie sehen, die Antwort ist nicht einfach.