Lexipedia

Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-14

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-14

Wortprotokoll

Das ist tatsächlich und offensichtlich ein sehr erfreuliches Geschäft. Es betrifft alle Menschen in diesem Land, und trotzdem wird es so positiv aufgenommen. Das ist eher selten. Die Komplimente nehme ich natürlich sehr gerne entgegen, allerdings darf ich sie sofort weitergeben, denn ich hatte bis jetzt noch wenig mit diesem Geschäft zu tun. Ich möchte sie weitergeben an meine Vorgängerinnen im Bundesrat, an Karin Keller-Sutter und vor allem auch an Elisabeth Baume-Schneider, die dieses Projekt im Gegensatz zu mir natürlich geprägt haben, und vor allem auch an das Bundesamt für Justiz, an Michael Schöll und sein Team. Sie sind wirklich sehr innovativ und motiviert unterwegs. Dass die Aufnahme jetzt so positiv ist, hat sicher auch damit zu tun. Vor allem haben sie offenbar wichtige Entscheide so gefällt, dass die E-ID überzeugt. In diesem Sinne freue ich mich sehr, die Vorlage jetzt hier kurz noch ein bisschen vorzustellen und zu erklären, was es für uns Schweizerinnen und Schweizer eigentlich genau heisst und heissen wird, wenn diese E-ID kommt.

Vorneweg, Sie haben es gehört: Die Kommission hat das Projekt mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Sie hat auch Ergänzungen gemacht, die der Bundesrat sehr sinnvoll findet und unterstützt. Das Ziel der Vorlage ist, dass wir uns dank der elektronischen Identität ab 2026 in der virtuellen Welt sicher und einfach ausweisen können, zum Beispiel wenn wir bei der Gemeinde eine Wohnsitzbescheinigung beantragen oder einen elektronischen Führerschein erwerben oder bei einem Kauf im Internet, der eine Altersgrenze verlangt, etwa beim Kauf von Alkohol oder Zigaretten. Die E-ID soll uns das Leben erleichtern und Zeit und Geld sparen.

Die E-ID hat eine Vorgeschichte, Sie kennen sie: Am 7.[NB]März 2021 haben die Stimmberechtigten das erste E-ID-Gesetz mit 64,4 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Unmittelbar nach der Abstimmung reichten alle sechs Fraktionen des Nationalrates gleichlautende Motionen ein. Diese beauftragten den Bundesrat, die Sache neu aufzusetzen. Diesmal scheint es gelungen zu sein.

Die Ablehnung durch das Volk löste eine grundsätzliche Debatte über die Digitalisierung aus. Welche Rolle und Verantwortung hat der Staat bei digitalen Projekten im Dienst der gesamten Bevölkerung? Wie können die Datensicherheit und der Datenschutz bei der Schaffung einer nationalen digitalen Infrastruktur wirksam umgesetzt werden? Zudem gab uns diese Rückweisung durch das Volk die Gelegenheit, neue Lösungen eingehend zu vergleichen und unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts die Weichen für die Zukunft zu stellen. Die neue Vorlage ist also keine leicht überarbeitete Kopie des alten Gesetzes; das E-ID-Gesetz wurde von Grund auf neu konzipiert.

Auch im Gesetzgebungsprozess haben wir neue Wege beschritten. Wir haben nicht das übliche Vernehmlassungsverfahren abgewartet, sondern die Meinungen und Vorschläge einer breiten Öffentlichkeit eingeholt, um möglichst viele verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Das E-ID-Projektteam organisiert noch jetzt regelmässig öffentliche Videokonferenzen. Es hat auch eine öffentliche Plattform zur Verfügung gestellt, auf der sich Interessierte schriftlich mit anderen Teilnehmenden austauschen können. Die interessierten Kreise, insbesondere die Gegner des ersten E-ID-Entwurfes, beteiligen sich seit dem Referendumsabstimmung in jeder Phase aktiv an den Debatten. Man geht also auch beim Einbezug der Öffentlichkeit neue, innovative digitale [PAGE 542] Wege. Diese neuen Beteiligungsformen haben das übliche Vernehmlassungsverfahren aber nicht ersetzt, sondern ergänzt. In der ordentlichen Vernehmlassung gingen dann über hundert Stellungnahmen ein, fast doppelt so viele wie bei der ersten Vorlage. Die überwiegende Mehrheit der Rückmeldungen war positiv.

Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass die Entwicklung der Vertrauensinfrastruktur parallel zum Gesetzgebungsprozess stattfindet. Die Anforderungen des E-ID-Gesetzes sind also mit IT-Expertinnen und -Experten abgestimmt. Das ermöglichte es uns, Schwächen und Fehler sehr früh zu entdecken, und sparte dem Projekt unnötige Kosten.

Das Ziel des Bundesrates ist es, ein elektronisches Identifikationssystem zur Verfügung zu stellen, das den Erwartungen der Bevölkerung und den Forderungen des Parlamentes entspricht. Die Motionen umreissen den Rahmen sehr genau: Erstens braucht es eine E-ID. Zweitens muss der Bund die E-ID herausgeben. Drittens muss die staatliche E-ID den höchsten Anforderungen des Datenschutzes entsprechen. Der Entwurf des Bundesrates erfüllt alle drei Anforderungen.

Die E-ID, wie sie im Gesetzentwurf konzipiert ist, ist ein staatliches Projekt. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation wird die Vertrauensinfrastruktur entwickeln und betreiben. Dazu gehören die elektronische Brieftasche und die Register, mit denen die Gültigkeit der E-ID überprüft werden kann. Das Bundesamt für Polizei ist letztendlich für die Ausstellung der E-ID verantwortlich.

Der Bundesrat legt Wert darauf, dass die E-ID im Dienst der Menschen steht. Sie wird kostenlos und freiwillig sein. Sie soll für alle nützlich und einfach zu verwenden sein. Sie soll den höchsten Anforderungen des Datenschutzes entsprechen. Wer über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügt, kann eine E-ID beantragen. Die E-ID ermöglicht den Nachweis der eigenen Identität in der virtuellen Welt. Sie wird mit der Identitätskarte oder mit dem Pass in der physischen Welt vergleichbar sein. Allerdings wird die E-ID die beiden Dokumente nicht ersetzen. Die E-ID kann online oder im Passbüro beantragt werden. Dass man die E-ID auch im Passbüro beziehen kann, war ein wichtiges Anliegen aus der Vernehmlassung. In beiden Fällen ist der Prozess im Wesentlichen derselbe.

Im Vergleich zur ID-Karte hat die elektronische ID einen wichtigen Vorteil. Wer seine E-ID einsetzt, entscheidet selbst, welche Daten sie oder er dem Gegenüber zeigen will. Ich kann mit der E-ID beispielsweise nachweisen, dass ich über 18 Jahre alt bin, mein genaues Geburtsdatum muss ich dazu aber nicht preisgeben. Das ist bei physischen Ausweisen anders, dort ist dies nicht möglich, dort sind alle Daten einsehbar. Wir haben auch darauf geachtet, dass die E-ID für alle Bevölkerungsgruppen gleichermassen zugänglich ist. Ziel ist es, die digitale Kluft nicht zu vergrössern. Die E-ID wird so gestaltet, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden kann. Beispielsweise muss die Anwendung auf dem Mobiltelefon für sehbehinderte Menschen in sehr grosser Schrift lesbar sein oder im Audiomodus genutzt werden können.

Ich komme nun zu einem der wichtigsten Aspekte, zur Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit der neuen E-ID. Der Sicherheit wurde sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt, und die vorgeschlagene Lösung erfüllt sehr hohe Anforderungen. Cyberangriffe und Datendiebstahl sind heute eine Realität. Wir tun daher alles, um die E-ID bestmöglich zu[NB]schützen.[NB]Lassen[NB]Sie[NB]mich[NB]Ihnen[NB]erklären, wie das funktioniert:

Erstens funktioniert das mit der sogenannten dezentralen Datenhaltung. Die Daten Ihrer E-ID befinden sich ausschliesslich auf Ihrem Mobiltelefon und werden nirgendwo sonst[NB]gespeichert. Auf Ihrem Mobiltelefon sind Ihre Daten mehrfach geschützt, durch den Schutz Ihres Gerätes an sich, aber auch durch Schutzmassnahmen Ihres Wallets wie Touch-ID oder Face-ID. Dank der dezentralen Datenhaltung müsste ein Hacker erhebliche kriminelle Energie aufbringen, um auch nur eine einzelne E-ID wirklich knacken zu können. Gleichzeitig wäre die Ausbeute dieses Hackers natürlich sehr klein. Ein grosses Leak von unzähligen Datensätzen ist hier nicht möglich.

Zweitens wird der Quellcode, der wichtigste Bestandteil der Vertrauensinfrastruktur, veröffentlicht. Dazu gehört auch das Wallet. Das ermöglicht auch externen Personen, allfällige Sicherheitslücken zu melden.

Darüber hinaus sind regelmässig formale Sicherheitsprüfungen durch unabhängige Stellen vorgesehen. Der Bundesrat hat das Gesetz so technologieneutral wie möglich formuliert. Zudem kann er ergänzende Bestimmungen auf Verordnungsstufe erlassen. So kann die Vertrauensinfrastruktur mit der technischen Entwicklung auch Schritt halten.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass wir mit der neuen Vertrauensinfrastruktur ein sehr solides Fundament für die E-ID schaffen. Er schlägt deshalb vor, dass diese Infrastruktur auch Kantonen, Gemeinden und Privatpersonen zur Ausstellung anderer elektronischer Nachweise zur Verfügung stehen soll. So könnte ein Kanton einen Jagdschein, eine Gemeinde eine Wohnsitzbestätigung, eine Bildungseinrichtung ein Diplom oder eine Versicherung einen Versicherungsnachweis als elektronischen Nachweis ausstellen. Der Umfang dieses Entwurfes geht also weit über die E-ID hinaus. Das erklärt auch den Titel des Gesetzes: "Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise". Damit wollen wir die Digitalisierung der Verwaltung und der Wirtschaft beschleunigen. Mit der Möglichkeit, über die gleiche Infrastruktur auch andere elektronische Nachweise zu erstellen, wird eine wichtige Grundlage für die digitale Transformation in vielen anderen Lebensbereichen geschaffen.

Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage für eine nützliche und vor allem zugängliche E-ID bietet. Die E-ID wird vom Bund herausgegeben und kontrolliert, sie erfüllt alle Anforderungen des Parlamentes und stellt den Datenschutz in den Mittelpunkt. Der Bundesrat ist mit den von Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantragten Änderungen des Gesetzes einverstanden. Diese Änderungen sind für die Stärkung des Datenschutzes sowie für die Hervorhebung der Rolle des Bundes wichtig.

Ich möchte allerdings noch sagen: Das Projekt ist auf einem guten Weg, das ist ein Meilenstein, es muss bis zur Umsetzung aber noch einen weiten Weg gehen. Diese Herausforderungen stehen auch noch bevor. Aber ich bin überzeugt, dass das Bundesamt für Justiz das schaffen wird und dass der Ständerat Ihre Vorgaben würdigen wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen Ihrer Kommission für Rechtsfragen zuzustimmen.