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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2003-05-06

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-06

Wortprotokoll

Herr Kaufmann, ich denke, der Vorteil der jetzigen Lösung liegt darin, dass wir zum ersten Mal überhaupt dafür sorgen, dass Schwankungsreserven, die in einem definierten Verhältnis zur Risikoexposition einer Vorsorgeeinrichtung stehen, gebildet und vom Bundesrat beaufsichtigt werden. Sie haben selbstverständlich Recht, dass wir bei der Weitergabe von Buchgewinnen vorsichtig sein müssen. Ich glaube, wir haben hier alle Vorkehrungen auf der gesetzlichen Ebene getroffen, damit die Verwaltung die Bandbreite je nach Struktur des Portefeuilles einer Pensionskasse definieren kann; sie kann definieren, wann etwas weiterzugeben ist und wie gross die "Polster" sein müssen.

Ich glaube, es ist hier nicht der Platz, rein technisch Lösungen zu diskutieren, die in die Verordnung gehören. Wir kennen solche Entwürfe bei der Verordnung, und ich bin auch sehr froh darüber, dass jetzt von Herbert Lüthy, dem neuen Vorsteher des Bundesamtes für Privatversicherungen, der hier ist, eine Lösung vorgelegt wurde, die den Verteilungskampf zwischen Versicherungen und Destinatären klärt. Er wird in der Weise geklärt, dass man sagt, dass mindestens 90 Prozent der Überschüsse an die Versicherten gehen. Das schafft Vertrauen! Bezüglich der 10 Prozent, die die Versicherung nehmen darf - aber nicht nehmen muss -, bin ich mit Ihnen einverstanden: Dort besteht Wettbewerb, dort soll er auch spielen. Aber diese 10 Prozent sind nach oben begrenzt, und das wird in Zukunft Vertrauen schaffen.

Etwas noch viel Wichtigeres ist jetzt vorgesehen, das noch mehr Vertrauen schafft, nämlich die Separierung des Deckungskapitals vom Eigenkapital der Lebensversicherung. Wir haben eine wasserdichte Trennung zwischen dem Vermögen mit allen Reserven, das den Versicherten zukommt, und dem Anteil, der dort für Verwaltungskosten und für Manager entnommen wird: Das muss ausgewiesen werden. Was ex ante nicht deklariert wird, darf nicht einfach in irgendeiner Weise - wie das getan worden ist - noch einmal angeeignet werden.

Ich glaube, wir haben jetzt einen ganz grossen Schritt gemacht. Wir haben eine grosse Verbesserung erreicht, die auch den Streit um den Mindestzins entschärfen wird. Der Streit wird in dem Sinne entschärft werden, dass die Versicherten wissen, dass die Überschüsse, die ihnen im laufenden Jahr nicht gutgeschrieben werden, dann im nächsten Jahr kommen werden, weil das Ganze nicht mehr enteignet werden kann. Denn wir haben jetzt einen geschlossenen Topf. Damit erübrigt sich auch der Streit um die Buchgewinne. Die Buchgewinne kann man stehen lassen oder ausschütten. Es ist nur noch eine Frage des Zeitpunktes. Es ist nicht mehr möglich, dass sich Versicherungsmanager derart bereichern, wie das in der Vergangenheit missbräuchlich und ungetreu vorgekommen ist.

Ich glaube, die Kommission und die Verwaltung haben hier eine sehr, sehr gute Lösung gefunden! Wir können das jetzt so laufen lassen, wie es beantragt worden ist.