Müller Damian · Ständerat · 2024-03-14
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-14
Wortprotokoll
Gerne möchte ich erläutern, was den Anstoss für diese Interpellation zugunsten flexibler Ergänzungsleistungen (EL) gab. Anschliessend möchte ich mich zur bundesrätlichen Stellungnahme äussern.
Bei mir hat sich eine verzweifelte Familie gemeldet, die den Glauben an unser System und eine Gerechtigkeit schon fast verloren hatte. Ihr Kind hatte eine sehr hohe, medizinisch anspruchsvolle Pflegebedürftigkeit. Bis zur Volljährigkeit ging es mit Sonderschule und Assistenz einigermassen. Nach der Volljährigkeit wurde die Situation aber fast unvorstellbar dramatisch: Die Familie fand nur für vier Tage einen Heimplatz. Niemand war bereit, den erwachsenen Sohn die ganze Woche zu pflegen und zu betreuen. Die Familie wollte den Sohn nicht im Stich lassen und betreute ihn an den anderen drei Tagen, schaffte das aber nur mithilfe von Dritten, die bezahlt werden mussten. Weil das erwachsene Kind die Mehrheit der Tage aber im Heim verbrachte, fehlte der Familie die Finanzierungsgrundlage für die Kosten ausserhalb des Heims. Leider starb der Sohn. Die Familie sitzt nun auf einem Schuldenberg, der durch die Pflege und Betreuung zuhause entstanden ist.
Die Interpellation zeigt exemplarisch die Problematik auf, wie sie zahlreiche Familien erleben. Diese Familien können nicht auf ihre Situation aufmerksam machen. Wenn unser System aber eine Familie in einer solchen Situation einfach alleinlässt, dann stimmt mit unserem System etwas nicht. Ich bin der Sache etwas auf den Grund gegangen. Das Problem liegt im Dualismus: Entweder ist man nur in einem Heim, oder man ist nur zuhause. Hybride Situationen, wie sie hier geschildert sind, sind eben nicht vorgesehen. Hier müssten wir aus meiner Sicht ansetzen, damit das System durchlässiger wird. Die strikte Trennung ist nicht mehr zeitgemäss.
Nun zur Stellungnahme des Bundesrates: Ich danke Ihnen, Frau Bundesrätin, für die Stellungnahme. Ich muss aber gestehen, dass sie mich in einigen Bereichen nicht vollständig überzeugt hat. Deshalb habe ich die Diskussion verlangt, weil aus meiner Sicht doch sehr wichtig ist, dass man sie führt, damit Sie auch verstehen, was genau der Auslöser dieser Interpellation war.
Der Bundesrat argumentiert, es gebe eine Finanzierung im Umfang eines Zwanzigstels der AHV-Mindestrente, wenn Heimbewohnende einen Tag zuhause verbrächten. Nationalrat Wyssmann hat den Bundesrat gefragt, wie viele solche Fälle es jährlich gebe. Die Antwort des Bundesrates am Montag war klar: Eine Nachfrage bei den kantonalen Ausgleichskassen ergab die Rückmeldung, dass es in sehr vielen Kantonen null Fälle gebe. In anderen gibt es ganz vereinzelt Fälle, wobei ein Teil davon sich gar nicht auf Heimsituationen, sondern zum Beispiel auf Pflegefamilien bezieht. Dass dieses Modell fast nirgends zur Anwendung kommt, liegt wahrscheinlich auch daran, dass die Heime im Notfall für 365 Tage Rechnung stellen. Soweit ersichtlich, ermöglichen auch die kantonalen Subjektivfinanzierungssysteme nur ein Entweder-oder-System. Es gibt je nach kantonaler Ebene eben keine oder nur kleine Differenzen zwischen Heimtaxe und Reservationstaxe. Ob es diese gibt, hängt jedoch von der kantonalen Gesetzgebung ab. Meist gilt sie nur für volle Kalendertage, sodass beispielsweise leer ausgeht, wer regelmässig von Samstagmorgen bis Sonntagabend Angehörige betreut. Im Betrag ist die Differenz zwischen den beiden Taxen nur geringfügig, sodass damit Betreuungs- und Pflegekosten zuhause kaum bezahlt werden können.
Es bleibt also das Argument, dass man mit einer Regelung solcher Zwischenformen in die Hoheit der Kantone eingreifen würde. Hier gilt es zu beachten, dass die EL eine Verbundaufgabe sind. Auch die heutige Regelung mit ihrem Dualismus "Heim oder zuhause" strukturiert die kantonalen Regelungen eben vor - nur eben so, dass es die Zwischenformen deutlich schwerer haben. Auch die geplante Einführung des betreuten Wohnens erfordert eine Änderung des nationalen EL-Rechts. Trotzdem stiess dieses Prinzip in der Vernehmlassung bei den Kantonen auf viel Zustimmung.
Aus meiner Optik ist die Wahlfreiheit ein hohes Gut. Wer sich entscheidet, Angehörige an gewissen Tagen zu betreuen, und den Gemeinwesen deshalb Kosten erspart, sollte dafür nicht aufgrund eines starren Systems mit einem Schuldenberg bestraft werden. Ich hoffe daher, dass wir Wege finden, auch Zwischenformen zu finanzieren, und das aus einem ganz einfachen Grund: Wir unterscheiden ab und an, Frau Bundesrätin, auch in unserer Gesellschaft zu stark [PAGE 257] zwischen Jung und Alt. Es gibt aber sehr viele Familien, die ihren kranken Sohn oder ihre kranke Tochter nicht in ein Heim abschieben möchten, sondern zuhause eben in diesen hybriden Situationen noch mit den Geschwistern aufwachsen lassen möchten. Deshalb, glaube ich, sind wir gut beraten, dieses System vertiefter zu ergründen. Wenn ich Ihnen einen Wunsch mit auf den Weg geben kann, ist es der, dass man das in der nächsten Gesetzesrevision auch vorsieht.