Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-14
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-14
Wortprotokoll
Sie wissen es: Der Bundesrat war auch der Meinung, dass man im Sinne eines Anreizsystems Ladestationen unterstützen sollte. Die Einigungskonferenz hat in diesem Punkt anders entschieden, das gilt es zu akzeptieren. Insgesamt bin ich aber froh, wenn das Gesetz eine klare Mehrheit kriegt und wenn Sie jetzt dem Antrag der Einigungskonferenz zustimmen. Wir haben damit immerhin klare Vorstellungen darüber, wie der Abbau stattfinden soll, was im Mobilitätsbereich und was im Flugbereich sowie im Industriebereich gehen soll. Wir haben die wichtigen CO2-Emittenten in diesem Gesetz wirklich berücksichtigt und somit eine gute Grundlage für die nächsten fünf Jahre geschaffen.
Wichtig ist mir auch, dass es speditiv behandelt wurde, dass wir nicht noch ein Zwischengesetz machen mussten, weil einzelne Massnahmen nämlich Ende 2024 auslaufen. Jetzt werden wir sicherstellen, dass wir, sofern Sie denn zustimmen und es kein Referendum gibt, die Verordnungen sofort erarbeiten und dann rückwirkend per 1.[NB]Januar 2025 in Kraft setzen. Sie können also, wenn Sie hier Ja stimmen und kein Referendum kommt, davon ausgehen, dass dieses Gesetz am 1.[NB]Januar 2025 in Kraft treten wird. Wie übrigens nach der Abstimmung zum CO2-Gesetz immer verlangt wurde, enthält die neue Vorlage keine neuen Abgaben und keine zusätzlichen Steuern.
In diesem Sinne danke ich für die konstruktive Beratung. Die wichtigen Elemente sind in diesem Gesetz enthalten, und damit kann ein Abbau von CO2 in beträchtlichem Umfang getätigt werden, ohne dass die Bevölkerung zusätzlich belastet wird.