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Heer Alfred · Nationalrat · 2024-03-14

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-14

Wortprotokoll

Ja, es sind schon 46. Grundlage ist ja, dass man diese Konvention unterschreiben muss. Man kann einzelne Ausnahmen machen - das hat die Schweiz beispielsweise bei der Sozialcharta der EMRK gemacht; diese haben wir ja nicht unterzeichnet. Trotzdem mischt sich das Gericht ein; wie bei den Witwenrenten findet es dann andere Paragrafen, um das Sozialrecht in der Schweiz zu verdrehen. Aber das ist ein anderes Thema.

Man muss jedoch die EMRK unterschreiben. Man kann kein halbes Mitglied sein. Entweder ist man im Europarat Mitglied, unterzeichnet diese Konvention und unterstellt sich dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, wie das die Schweiz gemacht hat, oder man macht das nicht. Halbe Sachen gibt es also nicht. Es gibt keine "halbwertige" Mitgliedschaft, es gibt keine Passivmitgliedschaft wie in einem Fasnachtsclub.