Caroni Andrea · Ständerat · 2024-03-14
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-14
Wortprotokoll
Diese Initiative möchte Unselbstständigen das Recht auf einen freiwilligen Lohnabzug einräumen, den die Arbeitgeber dem Fiskus abzuliefern hätten. Ziel sei es, die Verschuldung zu reduzieren und dem Staat die Steuereinnahmen zu sichern.
Die WAK-N hatte die parlamentarische Initiative noch abgelehnt, wurde vom Nationalrat dann aber mit 96 zu 88 Stimmen überstimmt. Wie die Schwesterkommission gab auch Ihre Kommission keine Folge, und zwar mit 10 zu 3 Stimmen. Es gibt aber einen Minderheitsantrag Sommaruga Carlo für Folgegeben.
Kurz die Gründe, die für die Mehrheit dagegen sprechen:
1.[NB]Es ist durchaus löblich, seine Steuern rechtzeitig oder gar vorzeitig zahlen zu wollen - nur kann man das heute schon tun. Man kann sie heute schon in Raten bezahlen und dafür bei der Bank ganz einfach einen Dauerauftrag einrichten. Warum man parallel zu diesem Verfahren einen Kanal über den Arbeitgeber einrichten muss, leuchtet nicht ein.
2.[NB]Die Idee, sich via Selbstbindung dazu verpflichten zu wollen, die Steuern auch wirklich zu bezahlen, ist verständlich. Aber auch hier nützt dieser neue Kanal wenig, denn er greift ja nur bei denjenigen, die ihn freiwillig einrichten. Die aber können ja, wie erwähnt, für denselben Zweck schon einen Dauerauftrag einrichten. Dieser neue Kanal wäre quasi als Selbstbindung auch nicht verbindlicher, denn er müsste, da freiwillig, auch jederzeit wieder anpassbar sein.
3.[NB]Das würde dann dazu führen, dass nur Leute diesen Kanal wählen, die ohnehin kaum finanzielle Probleme haben. Die anderen würden ihn entweder nicht wählen oder bei Engpässen eben gerade wieder rückgängig machen, also dann, wenn es zählen würde.
4.[NB]Die Betroffenen hätten durch diese Vorauszahlung auch nicht weniger Schulden. Sie hätten einfach die Steuerschuld früher bezahlt, dafür umso weniger Geld für die anderen Gläubiger. Das wäre dann ein Nullsummenspiel zugunsten des Fiskus und zulasten aller anderen Gläubiger.
5.[NB]Dieser neue Kanal wäre auch eine Mehrbelastung für die Arbeitgeber. Sie müssten von jedem Arbeitnehmer wissen, [PAGE 263] ob er diese freiwillige Quellensteuer will und, wenn ja, nach welchen Parametern sie berechnet wird. Wie heute bei der Quellensteuer gäbe es dann auch Haftungsfragen.
6.[NB]Umgekehrt wäre auch der Fiskus mehr belastet. Mehr Geld würde er nicht unbedingt kriegen, denn, wie erwähnt, die schlechten Steuerschuldner würden wohl auch künftig ihr knappes Geld nicht unbedingt dem Fiskus geben wollen. Aber der Fiskus verlöre, wie heute bei der Quellensteuer, seine Provision. Diese müsste er neu den Arbeitgebern zahlen. Die Zinsberechnung wäre sehr aufwendig, und zwar wäre sie auch aufwendiger als heute die direkten Vorauszahlungen.
7.[NB]Schliesslich haben wir erst vor wenigen Tagen ein grösseres Projekt beschlossen, hier in diesem Rat, wonach Steuerschulden neu dem Existenzminimum zugerechnet würden. Würde das umgesetzt, dann gäbe es noch weniger Bedarf für eine weitere Regelung zugunsten der Steuerschulden und zulasten aller anderen Gläubiger.
Das Fazit der Mehrheit Ihrer Kommission ist: Das Instrument ist auf der einen Seite unnötig, da diejenigen, die man erreichen will, es kaum nutzen würden und die anderen heute schon die Möglichkeit via einfache Überweisung per Raten haben. Auf der anderen Seite würde das neue System Arbeitgebern und auch dem Staat grosse und unnötige Aufwände verursachen. Also, ganz kurz zusammengefasst: viele Kosten für kaum ersichtlichen Nutzen.
Ich bitte Sie daher namens der Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 10 zu 3 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.